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Ö 8.6 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023

beschlusstext · 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn

Beschlusstext (amtlich)

st bereits vor Jahren die Entwicklung von dezentralen Rettungsd ienststützpunkten eingeleitet worden. So war b ereits mit der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans im Jahre 2013 aufgrund der Anforderungen in Hinblick auf komplexe Interhospitaltransporte, aber auch zur Verbesserung der Schutzzielerreichung in den Orts teilen Venusberg und Ippendorf, die Verlegung eines Tages -RTW der Rettungswache 4 an einen am Universitätsklinikum Bonn geschaffenen Rettungsdienststützpunkt erfolgt. Unter ähnlichen Rahmenbedingungen erfolgte die Stationierung eines Tages-RTW der FW 3 an der Betriebsstätte Johanniter -Krankenhaus der Johanniter GmbH , von wo die südlichen Ortsteile des Stadtbezirks Bonn-Beuel (Ramersdorf, Oberkassel) planerisch schneller erreicht werden als von der FW 2 , aber auch die Versorgung de s Bundesviertels / Gronau und des nördlichen Teils des Stadtbezirks Bad Godesberg verbessert wurde . Beide Maßnahmen haben sich hinsichtlich der jeweiligen Zielsetzung grundsätzlich bewährt. Um die Schutzzielerreichung in den Ortsteilen Pennenfeld , Lannesdorf , Mehlem, Muffendorf und Heiderhof zu verbessern, war auf Grundlage der Bedarfsplanfortschreibung 2018 im Bereich der Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge in der Koblenzer Str. 148 ein weiterer Stützpunkt geschaffen worden, an dem ein Rettungswagen in Tagesvorhaltung stationiert ist. Dieser kann die genannten Seite 98 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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Ortsteile mit Ausnahme geringer Bereiche des Ortsteils Heiderhof planerisch innerhalb der definierten Hilfsfrist erreichen und hat sich ebenfalls deutlich bewährt. Vor dem Hintergrund der gewonnenen Erfahrungen soll die Entwicklung dezentraler Rettungsdienststützpunkte, dort wo dies hilfsfristbezogen zielführend und in Hinblick auf einen wirtschaftlichen Betrieb möglich ist, weitergeführt und optimiert werden. Auch sind in Hinblick auf die Verbesserung der Schutzzielerr eichung die Prozessabläufe im Rettungsdienst zu betrachten. Dies betrifft neben den Dispositions- und Alarmierungsabläufen auch das Ausrücken der Rettungsmittel. In der Auswertung der entsprechenden Daten zeigen sich Schwankungen in Bezug auf die vorgegebenen Richtwerte und damit Verbesserungspotentiale die im Rahmen organisatorischer Maßnahmen (engmaschige Auswertung und Rückmeldung an die Wachen) genutzt werden sollen. Ein weiterer Aspekt ist die Fahrzeit bis zum Erreichen der Einsatzstelle. Diese wird maßgeblich durch potentielle Verzögerungen durch in Fahrtrichtung rot signalisierende Lichtzeichenanlagen geprägt, durch die unter Sonderrechtsbedingungen fahrende Einsatzfahrzeuge gezwungen werden, die Geschwindigkeit auf Schritttempo zu reduzieren, um Kreuzungen sicher überqueren zu können. Nachdem im Bereich des Brandschutzes hier schon positive Erfahrungen gesammelt wurden, soll auch für den Rettungsdienst geprüft werden, ob eine aktive Lichtzeichenbeeinflussung geeignet ist, die Hilfsfristen insgesamt zu verkürzen. Eine entsprechende Prüfung umfasst ausgewählte Strecken, die bei entsprechender Steuerung erwarten lassen, dass der ampelbedingte Rückstau bei Annäherung des Rettungsmittels abgeflossen und ein starkes Verringern der Geschwindigkeit beim Überfa hren der Kreuzung vermieden werden kann. Zu berücksichtigen ist hierbei die Auswirkung auf den Verkehrsfluss bei entsprechend hoher Einsatzfrequenz in den jeweiligen Streckenabschnitten. 9.2.1 Wachkreis 1 Das höchste Einsatzaufkommen im Wachkreis 1 weisen die zentrumsnahen Stadtteile auf. Um hier , und damit auch gesamtstädtisch , eine weitere Verbesserung der Hilfsfristen zu erreichen, soll im Umfeld der Bonner Innenstadt ein Stützpunkt zur Stationierung eines Rettungswagens in Tagesvorhaltung an den Wochentagen Montag bis Samstag eingerichtet werden . Nach dem Vorbild der bereits etablierten Rettungsdienststützpunkte wird die Mitnutzung einer geeigneten städtischen Liegenschaft, bzw. die Anmietung geeigneter Räumlichkeiten angestrebt. Gleichzeitig Seite 99 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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soll durch die Schaffung eines Standortes in der Bonner Innenstadt , für die eine entsprechende Ausweitung der Fahrzeugvorhaltung erfolgt, die überdurchschnittlich hohe Einsatzbelastung (siehe Tabelle 11) sowie die damit verbundene Auslastung der an der Feuer - und Rettungswache 1 stationierten Rettungswagen , die bezogen auf eine 24 stündige Vorhaltung etwa 45% einsatzbezogene Bindung (siehe Tabelle 12) beträgt, reduziert werden. Um einen Ausgleich hinsichtlich der Verteilung von Primär- und Sekundäreinsätzen zu erreichen, so ll das Fahrzeug planerisch an die Rettungswache 4 angebunden werden. Durch die Fahrzeugverlagerung kann nicht nur die Bonner Innenstadt besser versorgt werden, sondern ebenso eine verbesserte rettungsdienstliche Absicherung der Nord - und der Südstadt er reicht werden. Insbesondere ergibt sich hierdurch auch eine verbesserte rettungsdienstliche Versorgung von Teilen des Stadtbezirks Bonn-Beuel. 9.2.2 Wachkreis 2 Im Wachkreis 2 fielen im Auswertungszeitraum insgesamt ca. 8.000 hilfsfristrelevante Einsätze an, wa s einem Jahreswert von ca. 4.000 Einsätzen entspricht. Ca. 87 % dieser Einsätze konnten durch die an der Feuer - und Rettungswache 2 stationierten Rettungswagen durchgeführt werden. Die Stadtteile mit hohem Einsatzaufkommen werden hierbei sicher innerhalb d es definierten Schutzziels erreicht. Die bisherige Fahrzeugvorhaltung wird insofern bestätigt, als das die Fahrzeugauslastung Werte von ca. 48 % in der Spitze (Abendstunden nach Dienstende des Tages -RTW) nicht überschreitet und die Notwendigkeit zur Auswei tung der Vorhaltung auch vor dem Hintergrund einer Einsatzfrequenz, die Werte von ca. 1,2 Einsätzen je Stunde erreicht, nicht gegeben ist. Unbeschadet dessen wird die Entstehung neuer Wohngebiete und damit die Bevölkerungsentwicklung in Hinblick auf die Einsatzhäufigkeit zu beobachten sein, um bedarfsplanerisch auf Veränderungen reagieren zu können. Die im Rahmen der aktuellen Fortschreibung vorzunehmende Veränderungsmaßnahme in Bezug auf die Fahrzeugvorhaltung betrifft den am Johanniter Krankenhaus statio nierten Rettungswagen. Dieser wird aufgrund seiner hilfsfristbezogenen Ausrichtung auf den südlichen Stadtbezirk Beuel zukünftig dem Wachkreis 2 zugeordnet. 9.2.3 Wachkreis 3 Der zur Verbesserung der Schutzzielerreichung für die Ortsteile Rüngsdorf, Mehlem, Lannesdorf, Pennenfeld, Heiderhof sowie Muffendorf eingerichtete Seite 100 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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Rettungsdienststützpunkt Bad -Godesberg Süd in der Koblenzer Str. 148 hat sich bewährt und stellt die Erreichung des Schutzziels im Süden des Stadtbezirks Bad Godesberg im Präsenzzeitraum mit eine r Hilfsfristerreichung von 93 % sicher . Aufgrund der Tatsache, dass der Rettungswagen aktuell nur an den Wochentagen Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr vorgehalten wird, kann dieser absolut jedoch nur weniger als 25 % der in dem genannt en Bereich insgesamt anfallenden Einsätze übernehmen. Dies führt zu einer Hilfsfristerreichung in den genannten Ortsteilen von 70% im Zeitintervall 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr und 54% in den Nachtstunden (vergl. Tab elle 22 ). Eine weitere Verbesserung der Hilfs fristen kann folglich nur bei Ausweitung der Vorhaltung erreicht werden kann. Zur Ausnutzung der sich aus der Datenanalyse ergebenden Verbesserungspotentiale erfolgt daher eine Ausweitung der Vorhaltung auf 24 Stunden an allen Wochentagen. Hierdurch kann der überwiegende Anteil der in diesem Bereich jährlich anfallenden ca. 2600 Notfalleinsätze innerhalb der definierten Hilfsfrist durchgeführt, sowie die Verfügbarkeit der wachkreiseigenen Rettungsmittel insgesamt erhöht werden . Dies hat ebenfalls einen positiven Einfluss auf die Hilfsfristerreichung im gesamten Wachkreis. Tabelle 22 Einsatzzahlen und Hilfsfristerreichungsgrade in WK3-Süd

Anzahl Einsätze Tag Hilfsfrist- erreichung Tag davon Anzahl Einsätze 3 RTW 4 Hilfsfrist- erreichung 3 RTW 4 davon Anzahl Einsätze 3 RTW 4 aus Status 2 Hilfsfrist- erreichung 3 RTW 4 aus Status 2 Anzahl Einsätze Nacht Hilfsfrist- erreichung Nacht 2019 + 2020 3370 70% 1200 89% 874 93% 1870 54% pro Jahr 1685 600 437 935

Der Betrieb des Rettu ngsdienststützpunktes am Johanniter Krankenhaus hat sich ebenfalls langjährig bewährt und soll in gleichem Umfang fortgeführt werden. Der Rettungswagen wird aufgrund seiner hilfsfristbezogenen Ausrichtung wieder dem Wachkreis 2 zugeordnet. Ein Bereich, in dem die Erreichung des Schutzziels insbesondere während der einsatzintensiven Tagesstunden zu optimieren ist, umfasst die Ortsteile Kessenich und Dottendorf. Hier fallen jährlich ca. 900 Notfalleinsätze an, von denen ca. 700 Einsätze in den Tages- und Abendstunden entstehen. Um hier eine signifikante Verbesserung der Situation zu erzielen, soll ein weiterer dezentraler Rettungsdienststützpunkt zur Seite 101 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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werktäglichen Stationierung eines Rettungswagens während der einsatzintensiveren Tagesstunden etabliert werden . Dies soll durch Verschiebung eines Fahrzeugs von der Feuer- und Rettungswache 3 (RTW 3/2) in den genannten Zeiträumen erfolgen. Durch diese vorhaltungsneutrale Maßnahme ergibt sich ein deutlicher Schritt hin zu einer flächendeckenden Versorgung des Wachk reises 3 in Bezug auf das definierte Schutzziel. Weitere Synergieeffekte ergeben sich durch die hierdurch ebenfalls verbesserte Versorgung von Teilen der Südstadt und Poppelsdorf. Umgesetzt werden soll die Maßnahme durch die Mitnutzung einer geeigneten städtischen Liegenschaft, oder Anmietung geeigneter Räumlichkeiten. 9.2.4 Wachkreis 4 Vergleichbar der Situation im Wachkreis 2 befindet sich im Wachkreis 4 lediglich ein Rettungswagen (RTW 4 -1) in der 24 -Stunden Vorhaltung. Da es sich bei der zuständigen Wache um eine reine Rettungswache handelt und eine hauptamtlich besetzte Feuerwache im Wachkreis nicht eingerichtet ist, kann eine wirtschaftlich günstige Spitzenabdeckung, wie auf den Feuer- und Rettungswachen 1 – 3 etabliert, nicht dargestellt werden. Da eine Aus weitung der festbesetzten Vorhaltung vor dem Hintergrund der in den Nachtstunden deutlich zurückgehenden Einsatzzahlen wirtschaftlich nicht geboten ist, zielen die umzusetzenden Maßnahmen auf eine höhere Verfügbarkeit der vorgehaltenen Fahrzeuge für hilfsfristrelevante Notfälle ab. Erreicht werden soll dies u.a. durch eine Veränderung der die Vorhaltezeit des RTW 4-2, der dann ganzjährig in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr besetzt ist. In Verbindung mit den beiden weiteren R ettungswagen, die werktäglich von 08:00 bis 20:00 Uhr besetzt sind, ist durch diese Optimierung eine Abdeckung der einsatzintensiven Tagesstunden bis in den späten Abend sichergestellt. Um darüber hinaus eine höhere Verfügbarkeit im Wachkreis zu erreichen, wird die Heranziehung des RTW 4 -1 für Interhospitaltransporte nachts und an Wochenenden reduziert. So erfolgen Interhospitaltransporte durch den RTW 4-1 ausschließlich für die dem Wachkreis direkt zugeordneten Krankenhäuser (Helios Klinik um Bonn/Rhein -Sieg, GFO St. Marien - Hospital, Teile des Universitätsklinikums ). In Verbindung mit dem an der Rettungswache 4 stationierten Nacht-KTW, der im Rahmen der Spitzenabdeckung für den Krankentransport anfallende Fahrten übernimmt , ist zu erwarten, dass Einsätze durch RTW anderer Wachkreise reduzie rt und die Schutzzielerreichung insgesamt verbessert werden kann. Wie unter 9.2.1 beschrieben erfolgt die zusätzliche Anbindung eines RTW in Tagesvorhaltung mit Standort an dem neu einzurichtenden Seite 102 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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Rettungsdienststützpunkt „Innenstadt“ an der für den Wachkr eis 4 zuständigen Rettungswache 4. Ergänzung als Ergebnis des Beteiligungsverfahrens nach § 12 RettG NRW: Durch die stetige Leistungsausweitung im Bonner Universitätsklinikum als Maximalversorger und die intensive Vernetzung der regionalen Krankenhäuser in Träger- und Kooperationsverbünden wird die Stadt Bonn als Trägerin des Rettungsdienstes mit einer hohen und kontinuierlich weiter ansteigenden Anzahl an Sekundär- und Intensivtransporten konfrontiert. Wie in Kapitel 9.2. dargestellt führt die Sicherstellungsverpflichtung sämtlicher V erlegungstransporte rund-um-die-Uhr dazu, dass insbesondere im Wachkreis 4 (Hardtberg) komplexe Interhospitaltransporte mit einer überdurchschnittlichen Fahrzeugbindung einhergehen. Im Rahmen der Beteiligung nach § 12 RettG NRW wurde nun von den Leistungserbringern u.a. auf die hohe, auch nächtliche, Belastung der Mitarbeitenden im Wachkreis 4 hingewiesen und eine neue Bewertung der Interhospitaltransporte angeregt. In dem Zusammenhang muss auch berücksichtigt werden, dass die R ettungswache 4 nachts mit nur einem RTW besetzt ist. Bei Bindung durch Primär - oder Sekundäreinsätze kann keine Kompensation durch einen Spitzenabdeckungs-RTW o.ä. erfolgen, da dies strukturell die einzige Bonner Wache ohne Präsenz der Berufsfeuerwehr ist. Diesen Hinweis aufgreifend sieht eine organisatorische Neubetrachtung der Trägerin nun vor, dass zukünftig zwei bislang im Wachkreis 4 vorgehaltene 12h -Tages-Rettungswagen zu einem ganzjährig 24h besetzten Rettungswagen zusammengefasst werden. Dieser soll schwerpunktmäßig komplexe Sekundär- und Intensivtransporte sowie Schwergewichtigentransporte im Stadtgebiet abdecken. Ferner wird dieses Fahrzeug benötigt, um darüber hinaus auch für notarztindizierte Notfalleinsätze im Wachkreis hilfsfristrelevant als „Spitzen-RTW“ bei Duplizitätsfällen zur Verfügung zu stehen. Für Primärrettungseinsätze im Wachkreis werden, wie bislang, 1 RTW 24h ganzjährig und ein RTW in Tagesvorhaltung Mo-So vorgehalten. Hinsichtlich nicht zeitintensive r Verlegungstransporte im Stadtge biet erfolgt hiervon unabhängig eine an der Vorhaltung orientierte Verteilung auf alle Wachkreise.

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9.2.5 Gesamtvorhaltung Die Vorhaltung stellt sich zukünftig wie folgt dar: Tabelle 23 Fahrzeugvorhaltung RTW nach Wachkreisen RTW Besetztzeiten Personal Wachkreis 1 1/1 24-h ganzjährig Festbesetzung Trägerin 1/2 24-h ganzjährig Festbesetzung § 13 RettG 1/3 12-h Mo. bis Do. (08:00 – 20:00 Uhr) 24-h Fr. und Sa. Festbesetzung § 13 RettG 1/4 12-h Mo. bis Fr. (10:00 – 22:00 Uhr) Festbesetzung § 13 RettG 1/5 12-h Mo. bis Sa. (08:00 – 20:00 Uhr) *Standort WK1 Innenstadt Festbesetzung § 13 RettG 1/6 24-h ganzjährig Bedarfsbesetzung Trägerin Wachkreis 2 2/1 24-h ganzjährig Festbesetzung Trägerin § 13 RettG 2/2 12-h ganzjährig (08:00 – 20:00 Uhr) Festbesetzung § 13 RettG 2/3 12-h Mo. bis Fr. (10:00 – 22:00 Uhr) Festbesetzung § 13 RettG 2/4 24-Std. ganzjährig Bedarfsbesetzung Trägerin Wachkreis 3 3/1 24-h ganzjährig Festbesetzung Trägerin 3/2 24-h ganzjährig Festbesetzung § 13 RettG 3/3 24-h ganzjährig Festbesetzung § 13 RettG 3/4 24-h ganzjährig Bedarfsbesetzung Trägerin Wachkreis 4 4/1 24-h, ganzjährig Festbesetzung § 13 RettG 4/2 12-h, ganzjährig (08:00 – 20:00 Uhr) Festbesetzung § 13 RettG 4/3 24-h, ganzjährig (Verlegungstransporte) Festbesetzung § 13 RettG 4/4 entfällt entfällt 4/5 12-h Mo. bis Sa. (08:00 – 20:00 Uhr) *Standort WK1 Innenstadt Festbesetzung § 13 RettG Seite 104 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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9.3 Notarztdienst Die Einsatzentwicklung im Bereich des Notarztdienstes ist in Bezug auf Primäreinsätze als stabil mit moderaten Steigerungen zu betrachten. Eine Anpassung der Vorhaltung ist, trotz Erreichens der fahrzeugbezogenen Auslastungsgrenze, für den Planungszeitraum nicht beabsichtigt . Zukünftig erforderliche Anpassungen wären nach derze itiger Betrachtung über die Verlagerungen von Teilleistungen des Notarztdienstes auf ein Telenotarztsystem zu kompensieren. Die Vorhaltung von zwei Notarzteinsatzfahrzeugen mit einer ganzjährig täglichen Vorhaltung von 24 Stunden sowie einem Notarzteinsatzfahrzeug mit einer wochentäglichen Vorhaltung (montags bis freitags) von 10 Stunden wird bestätigt. Durch die strukturellen Veränderungen in der Krankenhausbedarfsplanung, geänderten Rahmenbedingungen der klinischen Patientenversorgung und der Schließung und Fusionierung von Krankenhäusern steigt die Zahl der Sekundär- und Intensivtransporte stetig und überproportional. Im Betrachtungszeitraum 2019/2020 wurden insgesamt 2.480 durch die Trägerin ärztlich zu begleitende Sekundärtransporte angefordert. Prognostisch entwickelt sich dies im Jahr 2021 auf ca. 1.425, das entspricht einer Steigerung von 14.9 % im Vergleich zu den beiden Vorjahren. Der Rhein-Sieg-Kreis erhält ebenfalls zunehmend Anforderungen von arztbegleiteten Intensivverlegungen, auch hier kann e ine Bedarfsdeckung nicht zu Lasten der Verfügbarkeit von Primär -NEF erfolgen. Daher wurde bereits mit der Bedarfsplanfortschreibung 2018 eine gemeinsame regionale Struktur für die Sicherstellung der erforderlichen Arztbegleitung geschaffen, die für beide Gebietskörperschaften ein zeitnah verfügbares, redundantes und wirtschaftliches System darstellt. Die Verlegeärzte*innen werden von den jeweiligen RTW aus Bonn und aus dem Rhein-Sieg-Kreis aufgenommen und begleiten den Transport. Die Trägerkooperation für a rztbegleitete Verlegungstransporte wird über den Leitstellenverbund Bonn/Rhein -Sieg für beide Gebietskörperschaften disponiert und dies hat sich in der Form so bewährt. Trotz der stetig steigenden Verlegearzteinsätze ist eine erforderliche Anpassung der Vo rhaltung für den Planungszeitraum nicht zu erwarten. Die Vorhaltung von werktäglich (Montag bis Freitag ) zwei Ärzte*innen mit Notarzt- und Intensivqualifikation im Tagesdienst (zeitversetzt jeweils 8,5 Stunden ), Seite 105 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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sowie ein Arzt/eine Ärztin ganzjährig in 24 -stündiger Rufbereitschaft im Universitätsklinikum Bonn mit 30 Minuten Vorlaufzeit wird bestätigt. 9.4 Telenotarztsystem Im Hinblick auf die in Tabelle 17 (Auslastung NEF über Zeitsegmente) beschriebenen hohen Auslastungszahlen mit Erreichen der Kapazitätsgrenz e im Notarztdienst und der hohen Anzahl ärztlich zu begleitenden Sekundär- und Intensivtransporten in Bonn wird deutlich, dass der Bedarf an ärztlichen Behandlungs- und Beratungsleistungen im Rettungsdienst medizinisch, ökonomisch und rechtlich stark gefordert ist und in den Vorhaltestrukturen adäquat und stabil abgebildet werden muss. Ebenso erfordert die Umsetzung des neuen Notfallsanitätergesetzes mit der konsequenten Anwendung der Standard Arbeitsanweisungen (SAA) zur Durchführung invasiver Maßnahmen und der Gabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten in lebensbedrohlichen Situationen durch nichtärztliches Rettungs dienstpersonal ein engmaschiges ärztliches Controlling und eine ständig verfügbare ärztliche Beratung und Absicherung der Maßnahmen. Nur so kann der Intention des Gesetzgebers Rechnung getragen werden, unnötige Notarzteinsätze und Krankenhauseinweisungen zu vermeiden und damit einem weiteren Anstieg der Notarzteinsätze nachhaltig entgegen zu wirken. Das langjährig wissenschaftlich begleitet e Projekt Telenotarzt in Aachen hat eindrucksvoll gezeigt, dass die Etablierung eines Telenotarztsystems langfristig zu einer Reduktion der Notarzteinsätze führen kann. In 2018 konnte in Aachen durch eine 24/7 Verfügbarkeit des Telenotarztes eine Reduktion der Notarzteinsätze im Primärrettungsdienst um etwa 25% und bei den Sekundär- und Intensivtransporten um etwa 38 %

_Gekürzt (315705 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:35032?offset=220000_

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