Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn
ine besondere Bedeut ung zu. Ebenso ist durch die Umsetzung de s Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) ein erheblicher Mehraufwand an ärztlich zu leistenden Tätigkeiten entstanden. Gem. § 4 Abs. 2 NotSanG müssen die durch Notfallsanitäter*innen eigenständig durchzuführenden Maßnah men durch die Ärztliche Leitung Rettungsdienst vorgegeben, überprüft und verantwortet werden. Die damit erforderliche jährliche Zertifizierung muss im Rettungsdienst der Stadt Bonn für mehr als 300 nichtärztliche Mitarbeiter*innen organisiert und durchgeführt werden. Daneben ist ein fortlaufendes ärztliches Controlling der angewandten Maßnahmen im Einsatz und der Seite 123 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
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einsatzbezogenen Rückmeldebögen bei der Durchführung invasiver Maßnahmen und der Gabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten zwingend notwendig. Hierfür wurde eine ärztliche Unterstützung mit not ärztlicher Qualifikation im Verantwortungsbereich der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst eingerichtet, welche die Aufgaben in der Aus- und Fortbildung unterstützend wahrnimmt und die vermittelten Inhalte in Hinblick auf die erfolgreiche Umsetzung überwacht. Die hierfür erforderlichen personellen ärztlichen Ressourcen werden seitens des Universitätsklinikums Bonn über das gemeinsame Zentrum für Rettungs- und präklinische Notfall medizin bereitgestellt und auf Basis der Sachkostenerstattung vergütet. Trotz der Vielzahl der durchzuführenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen , die derzeit im Rettungsdienstbereich Bonn bei über 100 Veranstaltungen per anno liegt und sich damit im Vergleich zu 2015 fast verdoppelt hat, werden diese bislang nahezu ausschließlich von Dozenten*innen im Rahmen ist einer Nebentätigkeit erbracht. Zur Koordination und Unterstützung dieser externen Kräfte und auch als Rückfallebene für Dozentenausfälle ist eine weitere Vollzeitstelle im Tages dienst mit der erforderlichen rettungsdienstlichen Qualifikation einzurichten (Notfallsanitäter, Praxisanleiter/Dozent im Rettungsdienst). Neben dem Einsatz als Fachdozent und der Bereitstellung und Wartung der benötigten Unterrichtsmaterialien sind auch alle damit im Zusammengang stehenden administrativen Aufgaben durch diese Funktion wahrzunehmen (u.a. Anmeldemanagement, Teilnahmeüberwachung, Erstellung und Verteilung von Teilnahmebescheinigungen und Zertifizierungsnachweisen , organisatorische Abstimmungen mit den am Rettungsdienst Beteiligten ). Zu den regelmäßigen Aufgaben gehört ferner die Prüfung der Personalmeldungen der nach § 13 RettG NRW Beteiligten in Bezug auf das Vorliegen aller Voraussetzungen (z.B. Qualifikationsnachweise, Führungszeugnisse, Meldung der regelmäßigen Führerscheinkontrollen, Masernimpfung etc. ), sowie das Management der Benutzerkonten in Bezug auf die städtischen IT-Systeme. 11.6 Sicherstellung des operativen Betriebs 11.6.1 Technik 11.6.1.1 Fahrzeugtechnik Im Rettungsdienst der Stadt Bonn werden Krankenkraftwagen nach DIN EN 1789 Teil A – Krankentransportwagen und Teil C – Rettungswagen eingesetzt. Darüber hinaus kommen Notarzteinsatzfahrzeuge nach DIN 75079 zum Einsatz. Seite 124 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
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Die Fahrzeuge werden nur zum Teil durch die Trägerin beschafft und unterhalten. So handelt es sich bei den Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen um städtische Fahrzeuge, während Krankentransportwagen auf Basis der Beauftragung durch die Leistungserbringer eigenverantwortlich beschafft und unterhalten werden. Durch die Vorgabe verbindlicher Bestückungslisten ist sichergestellt, dass Ausrüstung, die über die Anforderung der Norm hinausgeht, einheitlich vorgehalten wird. Um auch bei wartungs- und reparaturbedingten Ausfällen den Sicherstellungsauftrag der Trägerin zu gewährleisten, werden insgesamt sechs Rettungswagen und zwei Notarzteinsatzfahrzeuge als technische Ausfallreserve, die auch für Einsätze des Sonderbedarfs, sowie als Führungsfahrzeug des Leitenden Notarztes eingesetzt werden, vorgehalten. Diese sind an der Feuer- und Rettungswache 1, sowie auch an der Feuer- und Rettungswache 3 und der Rettungswache 4 stationiert und werden dort einsatzbereit gehalten. Der Fahrzeugbestand umfasst somit insgesamt 23, zukünftig 24 Rettungswagen und sechs Notarzteinsatzfahrzeuge. Wartungs - und Reparaturarbeiten erfolgen grundsätzlich durch die Zentralwerkstatt der AöR Bonnorange und werden nur bei Bedarf an Fachwerkstätten abgegeben. Die Nutzungs - und Abschreibungsdauer von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen hängt von der jährlichen F ahrleistung und der damit verbundenen Beanspruchung ab. Um die ständige Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge sicherstellen zu können, war bereits in der Fortschreibung 2005 festgelegt worden, dass eine Ersatzbeschaffung der Rettungswagen bei einer Laufleistung von 150.000 km bzw. spätestens nach sieben Jahren erfolgt. Für Notarzteinsatzfahrzeuge ist eine Ersatzbeschaffung nach einer Laufleistung von 150.000 km bzw. einem Fahrzeugalter von f ünf Jahre n vorgesehen . Die seinerzeitige Zugrundelegung der vorgenannte n maximalen Laufleistungen wird im Einzelfall deutlich überschritten. Trotzdem hat sich die Festlegung grundsätzlich bewährt und soll beibehalten werden. Die technische Ausstattung der Rettungswagen geht aufgrund der topographischen und taktischen Anforde rungen über die Anforderungen der Norm hinaus. So werden alle neu zu beschaffenden Fahrzeuge mit Schleuderketten ausgerüstet, um in den Wintermonaten bei Einsätzen in den Höhenlagen Zeitverluste durch das Aufziehen von Schneeketten zu vermeiden. Ebenfalls werden Rettungswagen mit Heckwarneinrichtungen zur rückwärtigen Absicherung von Einsatzstellen, insbesondere auf schnell befahrenen Straßen / Bundesautobahnen, ausgestattet. Die Seite 125 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
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Rettungsdienstfahrzeuge treffen oftmals vor den mitalarmierten Feuerwehrfahrzeugen vor Ort ein, weshalb sie erheblichen Risiken durch den fließenden Verkehr ausgesetzt sind. Aufgrund des zunehmenden Anteils an Sekundärtransporten mit ergänzender Medizintechnik werden alle Rettungswagen mit zusätzlichen Befestigungs - und Arretierungsmöglichkeiten in Form von in den Fahrzeugboden eingebrachten Air-Line- Schienen und seitlich angebrachten Festpunkten ausgestattet. 11.6.1.2 Kommunikationstechnik Neben der flächendeckenden Nutzung des Digitalfunks sind z ur Verbesserung der Kommunikation mit den Au fnahmekrankenhäusern (Patientenanmeldung in definierten Fällen), sowie zur Entlastung des Funkverkehrs, sowohl die NEF, als auch die RTW mit Mobiltelefonen ausgestattet. 11.6.1.3 Medizintechnik Grundlage für de n Betrieb von medizinischen Geräten ist die auf der eur opäischen Medizinprodukte-Verordnung (MDR) basierende Medizinprodukte - Betreiberverordnung (MP BetreibVO). Um die hier definierten gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, hat die Trägerin des Rettungsdienstes die Aufgaben einer/eines Medizinproduktebeauftragten sowie die Funktion einer/eines Medizinproduktesicherheitsbeauftragten an hierfür qualifizierte Mitarbeiter*innen aus dem Personalpool des Rettungsdienstzentraldepots übertragen . Ihnen obliegen insbesondere die Geräteeinweisung des Einsatzpersonals, d ie Führung de s Bestandsverzeichnisses, die Überwachung von Wartungs- und Inspektionsintervallen sowie die Überwachung der täglichen Dokumentation der vorgeschriebenen Funktionsprüfungen. Die gem. § 13 RettG NRW eingebundenen Leistungserbringer nehmen die Aufgaben gemäß MPBetreibVO für die organisationseigenen Fahrzeuge in eigener Zuständigkeit wahr. Die DIN EN 1789 sieht für Krankenkraftwagen des Typs „C“ (Rettungswagen) eine am aktuellen Stand von Medizin und Technik ausgerichtete Ausstattung mit Medizingeräten vor. Hierzu gehören EKG/Defibrillator -Einheiten, die wechselweise manuell oder im halbautomatischen Modus (AED -Modus) betrieben werden können sowie über die Möglichkeit zur trans kutanen Stimulation und zur Pulsoxymetrie/Kapnometrie verfügen. Darüber hinaus gehören Spritzenpumpen sowie Beatmungsgeräte für die kontrollierte und assistierte Beatmung zur Ausstattung. Auf Seite 126 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
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Grund der weitreichenden Anforderungen stellt die Norm EN 1789 gleichzeitig auch den Planungsrahmen für den Rettungsdienst dar. Entscheidend für den wirtschaftlich sinnvollen Betrieb von energetisch betriebenen, med.-tech. Geräten ist eine weitgehende Typenreinheit. Nur so lassen sich die gesetzlichen Vorschriften (Wartung, Reparaturen, Einweisung der Anwender) sowie das Zubehör- und Materialmanagement mit vertretbarem zeitlichen und finanziellen Aufwand sicherstellen. Um dem aktuellen Standard von Medizin und Technik , sowie dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit Rechnung zu tragen, wurde nach Prüfung von unterschiedlichen Gerätetypen festgelegt, dass für den Rettungsdienst der Stadt Bonn, vorbehaltlich der weiteren Entwicklung, EKG/Defibrillator -Einheiten vom Typ „Zoll X-Series“ beschafft werden, die sich nach der vorgesehenen Verwendung (RTW oder NEF) nur in der Ausstattung unterscheide n, jedoch das gleiche Bedienungskonzept besitzen. Für die kontrollierte Beatmung von Notfallpatienten*innen im Primärrettungsdienst werden Geräte vom Typ „ Dräger VE 300 plus“ vorgehalten. Bei der Durchführung von Reanimationsmaßnahmen bei Patient *innen mit Herz - Kreislaufstillstand ist insbesondere die Qualität der Herzdruckmassage entscheidend für die Überlebenschancen. Bei länger andauernder, manueller Durchführung der Herzdruckmassage besteht das Risiko, dass durch nachlassende Konzentration bzw. Kraft die Effizienz der Maßnahme leidet und ggf. schlechtere Überlebenschancen für den Patienten /die Patientin bestehen. Auch muss die manuelle Herzdruckmassage während der Verbringung des Patienten /der Patientin zum Rettungswagen in den Fällen unterbrochen werde n, in denen der Transport zum Zielkrankenhaus unter Reanimationsbedingungen durchgeführt werden muss. Um die Kontinuität in der Durchführung der Herzdruckmassage sicherzustellen, wurden seit 2007 alle im Regeldienst eingesetzten Notarzteinsatzfahrzeuge mit Geräten zur mechanischen - Thoraxkompression (Zoll -Autopulse) ausgestattet. Die Geräte sind auch zukünftig Bestandteil der NEF-Ausstattung. Für die Durchführung von Interhospitaltransporten mit intensivpflichtigen Patienten*innen und komplexen Beatmungsm ustern werden ergänzend insgesamt acht Transportbeatmungsgeräte vom Typ Dräger Oxylog 3000 / 3000plus an den Rettungswachen und Rettungsdienststützpunkten vorgehalten. Seite 127 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
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11.6.2 Materialwirtschaft Im Rettungsdienst werden erhebliche Mengen an medizinischem Verbrauchsmaterial umgesetzt, deren ständige Verfügbarkeit ausschlaggebend für die Sicherstellung des Rettungsdienstes ist. Um die Verfügbarkeit des erforderlichen Materials zu gewährleisten, ist eine leistungsfähige Struktur der Beschaffung und des Lagermanagements erforderlich. 11.6.2.1 Beschaffung Ausgangspunkt des Lagermanagements ist die Festlegung von Bestandslisten als Verzeichnis der zu bevorratenden Materialien sowie de r jeweils vorzuhaltenden Mengen. Die Festlegungen hierzu folgen z.T. normativen Vorgaben, sowie fachlichen Vorgaben der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst. Weiterhin sind die Bestückungslisten der Rettungs - und Krankentransportwagen, sowie der Notarzteinsatzfahrzeuge Gegenstand laufender Abstimmungen mit allen am Rettungsdienst Beteiligten und werden jährlich fortgeschrieben. Um eine sichere Versorgung von Notfallpatienten *innen zu gewährleisten, muss das im Rettungsdienst eingesetzte Verbrauchsmaterial hohen qualitativen Anforderungen genügen. Die Vorgaben hierzu werden aus praktischen Erfahrungen und Bemusterungen vergleichbarer Artikel abgeleitet. Gleichzeitig unterliegt auch die Materialbeschaffung wirtschaftlichem Handeln. Hierfür wird die Beauftragung zur Belieferung mit Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst regelmäßig unter Wettbewerb gestellt. Im Rahmen der Coronapandemie hat sich gezeigt, dass eine sich lediglich am rettungsdienstlichen Regelbedarf orientier ende Materialbeschaffung nicht den Anforderungen entspricht, auch wenn diese bereits singuläre Großschadenlagen berücksichtigt. Um de n Schutz des Einsatzpersonals, aber auch die Sicherheit der rettungsdienstlich zu versorgenden Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, ist die Materialbevorratung anzupassen und die vorgehaltenen Mengen zu erhöhen. 11.6.2.2 Rettungsdienstzentraldepot Die Aufgaben im Rahmen der Materialbewirtschaftung obliegen dem Rettungsdienst- Zentraldepot in der Feuer- und Rettungswache 1. Hier erfolgt die zentrale Bevorratung des Verbrauchsmaterials für die Weitergabe an die einzelnen Rettungswachen sowie für rettungsdienstliche Großschadenlagen. Seite 128 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
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Auch wird hier neben der Einweisung des Bedienpersonals die zentrale Überwachung aller medizinisch -technischen Geräte nach der Verordnung über die Sicherheit medizinisch-technischer Geräte (MPBetreibV) sowie deren Wartung und Repar atur koordiniert. Die Überwachung der nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie der einschlägigen Regelwerke regelmäßig oder nach dem Transport infektiöser Patienten durchzuführenden Hygienemaßnahmen im Rettungsdienst sowie deren Dokumentation obliegt ebenfalls dem Personal des Rettungsdienstzentraldepots. Weitere Aufgabe ist der Austausch von Rettungsdienstfahrzeugen im Rahmen des Wartungs- und Reparaturmanagements. 11.6.2.3 Wachendepots Um die Hilfsfrist in der Notfallrettung möglichst gering zu halten, ist e s erforderlich, dass Rettungsdienstfahrzeuge eine höchstmögliche Verfügbarkeit in ihrem jeweiligen Wachbezirk haben. Um Fahrten zum Zwecke der Materialergänzung zu vermeiden, wurden neben dem Rettungsdienst -Zentraldepot in der Feuer- und Rettungswache 1 in allen Wachen s ogenannte Wachendepots eingerichtet, die das erforderliche Verbrauchsmaterial sow ie den Bedarf an medizinischem Sauerstoff für den Rettungsdienst enthalten und aus denen die Bestückung der Rettungswagen durch deren Besatzungen erfolgt. In de n Notarztstandorten werden zusätzlich Wachendepots für den Notarztdienst unterhalten, die von den Fahrern *innen der Notarzteinsatzfahrzeuge gepflegt werden. Hier werden ergänzende Materialien sowie Medikamente bevorratet. 11.6.3 Hygienemaßnahmen Sowohl in der No tfallrettung als auch im Krankentransport ist der Kontakt mit Patienten*innen, die an übertragbaren Krankheiten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) leiden, unvermeidbar. Neben dem Krankentransport, bei dem die Fragen nach vorliegenden Infektionskrankheiten Teil des strukturierten Abfrageprozesses der Leitstelle sind und somit angepasste Schutzmaßnahmen bereits initial festgelegt werden können, sind potentielle Infektionskrankheiten in der Notfallrettung trotz Berücksichtigung in der Notrufbearbeitung oftmals nicht erkennbar. Auch kommt es hier zu Fällen, in denen erst nach Beendigung des Transportes , z.B. durch Rückmeldung des aufnehmenden Krankenhauses bekannt wird, dass Patient*innen, die an einer Infektionskrankheit leiden, transportiert wurden. Seite 129 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
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Um die sich aus dem Umgang mit Personen, die an Infektionskrankheiten leiden ergebenden Risiken für Patienten *innen, Personal und Dritte zu vermeiden, sind organisatorische Regelungen zur Durchführung von geeigneten Hygienemaßnahmen festzulegen. Diese Reg elungen sind in Hygieneplänen, die Festlegungen über Zuständigkeiten und Meldewege , das Verhalten des Personals, die regelmäßig durchzuführenden prophylaktischen Maßnahmen, die Maßnahmen nach einem Infektionstransport, die Behandlung von Schutzkleidung, Ma terial, Geräten und Fahrzeugen, die anzuwendenden Mittel und Verfahren sowie die Dokumentation treffen, zusammengefasst. Grundlage ist § 9 der UVV -VBG 103. Hygienepläne sind von allen im Rettungsdienst tätigen Organisationen und Unternehmen für ihren Bereich aufzustellen. Die Trägerin des Rettungsdienstes hat die entsprechenden Regelungen für ihren Zuständigkeitsbereich ebenfalls in Form eine s Hygieneplans festgelegt und als Dienstanordnung veröffentlicht . Das Hygienekonzept sieht ein abgestuftes Verfahren zur hygienischen Aufbereitung der Rettungswagen vor. Während die routinemäßigen prophylaktischen Maßnahmen in Bezug auf die täglichen und wöchentlichen Desinfektionen von den Fahrzeugbesatzungen in den einzelnen Rettungswachen durchzuführen sind, werden die deutlich zeitintensiveren monatlichen Grunddesinfektionen in der zentralen Desinfektionseinrichtung der Feuer- und Rettungswache 1 durchgeführt. Die regelmäßige Aufbereitung der Krankentransportwagen erfolgt durch die eingebundenen Leistungserbringer in eigener Zuständigkeit. Für die Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen nach Infektionstransporten gilt ebenfalls eine gestuftes Verfahren, das an den konkret vorliegenden Erregertyp , sowie das hierbei anzuwendende Desinfektionsverfahren (Desinfektionsmittel, Konzentration, Einwirkzeit) gebunden ist. Dies umfasst sowohl einfache Verfahren mit kurzen Einwirkzeiten (zum Beispiel 15 Minuten), welche durch die Fahrzeugbesatzungen unmittelbar nach einem Einsatz anwenden, bis hin zu aufwändigen, zeitintensiven Verfahren mit mehrstündigen Einwirkzeiten, die ebenfalls in der zentralen Desinfektionseinrichtung durchzuführen sind. Die Durchführung sowohl der vorgeschriebenen, prophylaktischen Hygienemaßnahmen, als auch der Desinfektionsmaßnahmen nach der Durchführung von Infektionstransporten unterliegt der l aufenden Überwachung durch benanntes Personal, das über die Qualifikation staatlich geprüfte/r Desinfektor*in verfügt. Für die zentralen Aufgaben des Infektionsschutzes (Qualitätssicherung, Überwachung und Seite 130 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
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Auswertung der Dokumentation, Anpassung des Hygieneplans) ist die Funktion einer/eines Hygienebeauftragten personell auszuweisen. 11.6.4 Personelle Ausstattung Um die beschriebenen Aufgaben der Materiallogistik, der Medizintechnik und der Hygiene zu erfüllen, besteht ak tuell ein Personalansatz von zwei Funktionsstellen im Tagesdienst. In der Bewertung der aktuellen Struktur ist festzustellen, dass diese beiden Funktionen nicht ausreichen, den im Bereich des Rettungsdienstzentraldepots anfallenden und sowohl in Umfang als auch Komplexität deutlich zunehmenden Aufgabenumfang zu bewältigen. Bei gleichbleibendem Personalansatz mussten gesetzlichen Vorgaben zu Dokumentation, Datenschutz und Qualitätsmanagement umgesetzt werden. Mit de n Ernennungen zum Medizinprodukte- Sicherheitsbeauftragten und Hygienebeauftragten wurde zudem das Aufgabenportfolio der beiden Mitarbeit enden deutlich ausgeweitet. Trotz der hohen Arbeitsbelastung konnten insbesondere Aufgaben im Bereich Controlling nicht bedarfsgerecht bearbeitet werden . Erkannte Defizite wie beispielsweise die fortlaufende Überwachung und Aufrechthaltung der Einsatzbereitschaft der Reservevorhaltung, die Überwachung von Prüf - und Ablauffristen oder die Überwachung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen konnten nicht zeitgerecht, oder nachhaltig beseitigt werden. Auch ist keine strukturelle Verstärkung für den Fall gegeben, dass eine Funktion bspw. durch Krankheit oder Urlaub ausfällt und so die Aufgabenerledigung und die Sicherheit des Rettungsdienstbetriebs beeinträchtigt wird. Eine personelle Unterstützung aus dem Personalpool des Einsatzdienstes kann plane
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