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Ö 8.6 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023

beschlusstext · 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn

Beschlusstext (amtlich)

die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz CT Computertomographie FF Freiwillige Feuerwehr First Responder Strukturiertes Ersthelfersystem FMS Funkmeldesystem FRW Feuer- und Rettungswache FW Feuerwache HiOrg Hilfsorganisation IfSG Infektionsschutzgesetz IMC Intermediate-Care-Station (Überwachungsstation) ITH Intensivtransporthubschrauber KTW Krankentransportwagen KV Kassenärztliche Vereinigung LNA Leitender Notarzt Lst Leitstelle ManV Massenanfall von Verletzten MPG Medizinproduktegesetz MRT Magnetresonanztomographie MRSA Methicillin resistenter Staphylococcus aureus NA Notarzt NEF Notarzteinsatzfahrzeug NotSan Notfallsanitäter NotSanG Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters OrgL Organisatorischer Leiter Rettungsdienst PsychKG Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten RettAss Rettungsassistent RettG Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen RettSan Rettungssanitäter RTH Rettungstransporthubschrauber RTW Rettungswagen RW Rettungswache SEG Rett BF Schnelleinsatzgruppe Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr Stroke-Unit Schlaganfallstation UKB Universitätsklinikum Bonn WK Wachkreis Seite 16 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Verteilung der RTW-Einsätze 2012 – 2021 .......................................... 57 Abbildung 2 Einsatzverteilung in der Notfallrettung; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 58 Abbildung 3 Einsatzaufkommen im WK 1 - Tageweise Auswertung; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 58 Abbildung 4 Einsatzaufkommen im WK 1 – Zusammenfassung; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 59 Abbildung 5 Gesamteinsätze der RTW des WK 1 über alle WK; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 59 Abbildung 6 Einsätze der RTW des WK 1 im eigenen WK; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 60 Abbildung 7 Gesamteinsätze des RTW 1-5 über alle WK; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 61 Abbildung 8 Einsatzaufkommen im WK 2; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 62 Abbildung 9 Einsatzaufkommen im WK 2 - Zusammenfassung; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 62 Abbildung 10 Gesamteinsätze der RTW des WK 2 über alle WK; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 63 Abbildung 11 Einsätze der RTW des WK 2 im eigenen WK; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 64 Abbildung 12 Gesamteinsätze des RTW 2-3 über alle WK; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 65 Abbildung 13 Einsatzaufkommen im WK 3 – Tageweise Auswertung; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 66 Abbildung 14 Einsatzaufkommen im WK 3 - Zusammenfassung; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 66 Abbildung 15 Gesamteinsätze der RTW des WK 3 über alle WK; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 67 Abbildung 16 Einsätze der RTW des WK 3 im eigenen WK; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 68 Seite 17 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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Abbildung 17 Gesamteinsätze des RTW 3-5 über alle WK; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 68 Abbildung 18 Einsatzaufkommen im WK 4 – Tageweise Auswertung; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 69 Abbildung 19 Einsatzaufkommen im WK 4 - Zusammenfassung; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 70 Abbildung 20 Gesamteinsätze der RTW des WK 4 über alle WK; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 70 Abbildung 21 Einsätze der RTW des WK 4 im eigenen WK; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 71 Abbildung 22 Einsatzentwicklung Notarztdienst 2010 bis 2020 ................................ 72 Abbildung 23 Gesamteinsätze der NEF nach Uhrzeit; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 73 Abbildung 24 Auslastung NEF Nord ......................................................................... 74 Abbildung 25 Auslastung Tages-NEF ....................................................................... 75 Abbildung 26 Auslastung NEF Süd .......................................................................... 76 Abbildung 27 Einsatzentwicklung im Krankentransport von 2011 - 2021 ................. 77 Abbildung 28 Einsatzaufkommen KTW 2019/2020 gemittelt - Tageweise Auswertung ............................................................................................ 78 Abbildung 29 Auslastung KTP Werktags; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ........... 79 Abbildung 30 Auslastung KTP Werktags; Gegenüberstellung 2019/2020, 1.Hj 2021 ................................................................ 79 Abbildung 31 Auslastung KTP Samstags; Betrachtungszeitraum 2019/2020........... 81 Abbildung 32 Auslastung KTP Samstags; Gegenüberstellung 2019/2020, 1.Hj 2021 ................................................................ 81 Abbildung 33 Auslastung KTP Sonn- und Feiertags; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 82 Abbildung 34 Auslastung KTP Sonn- und Feiertags; Gegenüberstellung 2019/2020, 1.Hj 2021 ................................................................ 83 Abbildung 35 Auslastung KTP Werktags; Betrachtungszeitraum 1. Hj 2021 ............ 84

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Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Einwohnerzahlen nach Stadtbezirken ....................................................... 13 Tabelle 2 Altersverteilung der Bonner Bevölkerung nach Stadtbezirken .................. 14 Tabelle 3 Übersicht der Intensivbetten Bonner Krankenhäuser ................................ 18 Tabelle 4 Vorhaltung der Rettungsmittel nach Tag und Nacht ................................. 29 Tabelle 5 Zuordnung der Notfallaufnahmebereiche nach Krankenhäusern .............. 37 Tabelle 6 Fahrzeugvorhaltung Wachkreis 1 ............................................................. 47 Tabelle 7 Fahrzeugvorhaltung Wachkreis 2 ............................................................. 48 Tabelle 8 Fahrzeugvorhaltung Wachkreis 3 ............................................................. 49 Tabelle 9 Fahrzeugvorhaltung Wachkreis 4 ............................................................. 50 Tabelle 10 Fahrzeugvorhaltung im Krankentransport ............................................... 54 Tabelle 11 Übersicht Einsatzzahlen 2019 / 2020 ...................................................... 56 Tabelle 12 Auslastung RTW im WK 1 über Zeitsegmente ........................................ 61 Tabelle 13 Auslastung RTW im WK 2 über Zeitsegmente ........................................ 65 Tabelle 14 Auslastung RTW im WK 3 über Zeitsegmente ........................................ 69 Tabelle 15 Auslastung RTW im WK 4 über Zeitsegmente ........................................ 71 Tabelle 16 Einsatzzahlen Notarztdienst 2019 und 2020 ........................................... 73 Tabelle 17 Auslastung NEF über Zeitsegmente ....................................................... 76 Tabelle 18 Auslastung KTP Werktags, Auswertung nach Vorhaltezeit; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 80 Tabelle 19 Auslastung KTP Samstags, Auswertung nach Vorhaltezeit; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 82 Tabelle 20 Auslastung KTP Sonn- und Feiertags, Auswertung nach Vorhaltezeit; Betrachtungszeitraum 2019/2020 ............................................................................. 83 Tabelle 21 Hilfsfrist-Ergebnisse der Jahre 2019 und 2020, Werte gemittelt ............. 85 Tabelle 22 Einsatzzahlen und Hilfsfristerreichungsgrade in WK3-Süd ..................... 92 Tabelle 23 Fahrzeugvorhaltung RTW nach Wachkreisen ........................................ 95 Tabelle 24 Anzahl der Auszubildenden nach RW ................................................... 110 Tabelle 25 Anzahl der Praxisanleiter*innen nach RW ............................................ 112 Tabelle 26 Umsetzung der Maßnahmen der Bedarfsplanfortschreibung 2018 ....... 132 Tabelle 27 Maßnahmenübersicht Bedarfsplanung 2023 ........................................ 133

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1 Vorwort Die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes haben nach dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW) die Aufgabe, d ie bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes sicherzustellen. Hierbei handelt es sich um eine öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr. Grundlage für d ie Durchführung des Rettungsdienstes ist der Rettungsdienstbedarfsplan, der einer kontinuierlichen Überprüfung unterliegt und bei Bedarf, spätestens aber nach fünf Jahren fortzuschreiben ist. In diesem Plan hat der Träger des Rettungsdienstes insbesondere die Anzahl, die Standorte und Einsatzbereiche der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen, die Anzahl und die Vorhaltung der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge sowie die Maßnahmen und Planungen für Vorkehrungen bei Schadene reignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Erkrankter festzuschreiben. Basis dieser Festlegungen ist ein vo n der Trägerin des Rettungsdienstes als Planungsrahmen festzulegendes Schutzziel in Hinblick auf die zu erreichende Hilfsfrist in der Notfallrettung und die Bediensicherheit im Krankentransport. Der Rettungsdienst unterliegt einer dynamischen Entwicklung , da die Fortschritte in der Medizin und gesundheitspolitische Richtungsentscheidungen in vielen Bereichen auch Auswirkungen auf die Präkli nik haben und so ebenfalls die Standards im Rettungsdienst weiterentwickelt werden müssen. Diese Entwicklungen wirken sich auf struktureller Ebene, im Bereich der medizinisch -technischen Ausstattung, vor allem aber in den Bereichen Personalqualifikation und Qualitätssicherung deutlich aus. Gleichzeitig unterliegt der Rettungsdienst aber auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot . Hierzu hat der Gesetzgeber mit der Novellierung im Jahre 2015 einen Verweis auf die entsprechende Rechtsvorschrift im 5. Buch des Sozialge setzbuchs ( SGB V) in das RettG NRW eingefügt. Vor diesem Hintergrund beschreibt der Rettungsdienstbedarfsplan die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags und betrachtet notwendige Erweiterungen unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Konsequenzen.

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2 Gesetzliche Grundlagen  Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehme r (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom

  1. November 1992 (GV. NRW. S. 458), zul etzt geändert durch Gesetz vom 17.

Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886)  Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes vom 17. Dezember 2015 (BHKG NRW) , zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.Juni 2021  Krankenhausgestaltungsgesetz NRW (KHG G NRW) v om 11. Dezember 2007 , zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018  Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibVO) vom 21. August .2002, zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 27. September 2016  Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli.2000, zuletzt geändert am 21. Dezember 2020 BGBl I S. 3136  Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters vom 22. Mai 2013 (NotSanG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Februar 2021, BGBl. I S. 274  Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsa nitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) vom 16. Dezember 2013, zuletzt geändert durch Art 2 V v.4.11.2020  Ausführungsbestimmungen zur Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter Teil 1 und Teil 2 vom 13. November 2015 / 18. März 2015  Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer (RettAPO) vom 01. Januar 2018, GV.NRW.2017 S. 919  RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen vom 2 4. November 2006 / Aktenzeichen III 8- 0713.8 (Sanitäts- und Rettungsdienst bei Veranstaltungen).  Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 07. August 1996 (BGBl I S. 1246), zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22. Dezember 2020 I 3334

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3 Allgemeine Ortsbeschreibung 3.1 Größe und Lage der Stadt Bonn Die im Süden von Nordrhein -Westfalen gelegene Stadt Bonn grenzt auf eine Länge von ca. 700 m an den zu Rheinland -Pfalz gehörenden Landkreis Bad -Neuenahr / Ahrweiler und wird im Übrigen vollständig durch den Rhein -Sieg-Kreis umschlossen. Sie wird in Nord -Süd Richtung durch den Rheinstrom geteilt, wobei etwa 75 % der Stadtfläche linksrheinisch liegen. Die linksrheinischen und rechtsrheinischen Stadtteile werden durch drei Straßenbrücken verbunden, wobei es sich bei der Friedrich -Ebert- Brücke (Nordbrücke) und der Ko nrad-Adenauer-Brücke (Süd brücke) um Autobahnbrücken mit Fußgänger - und Fahrradwegen handelt. Die Ken nedybrücke, welche die Innenstadt des Stadtbezirkes Bonn mit dem Stadtbezirk Beuel verbindet, hat eine überbreite Fahrspur für den Individualverkehr und e inen eigenen breiten Bahnkörper für die Straßenbahn. Ein Rad - und Fußweg steht auf beiden Rheinseiten zur Verfügung.

Gesamtfläche ca. 141 qkm Länge der Stadtgrenze: ca. 61 km Ausdehnung von Nord nach Süd: ca. 15 km Ausdehnung von Ost nach West: ca. 12,5 km Rheinuferlänge: ca. 29 km Nullpunkt Bonner Pegel: 42,60 m ü. NN Tiefster Bodenpunkt 45,60 m ü. NN Größte Erhebung 194,80 m ü. NN Geographischer Mittelpunkt Bundeskanzlerplatz 3.2 Bevölkerung Die Stadt Bonn hatte am 31.12.2 020 insgesamt 3 33.794 Einwohner. Die Einwohnerzahlen gliedern sich nach Stadtbezirken wie folgt: Tabelle 1 Einwohnerzahlen nach Stadtbezirken Stadtbezirk Einwohner Anteil in % Bonn 155.235 46,51 % Bad Godesberg 76.156 22,81 % Beuel 67.827 20,32 % Hardtberg 34.576 10,36 % Seite 22 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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Somit lebt fast die Hälfte der Bevölkerung im Stadtbezirk Bonn. Auf den linksrheini - schen Teil der Stadt Bonn entfallen insgesamt 257.638 Einwohner (77,19 %). Die prozentuale Altersverteilung der Bonner Bevölkerung in den verschiedenen Stadtbezirken ergibt folgendes Bild: Tabelle 2 Altersverteilung der Bonner Bevölkerung nach Stadtbezirken Stadtbezirk 0 – 6 Jahre 6 – 18 Jahre 18 – 30 Jahre 30 – 65 Jahre Über 65 Jahre Bonn 5,6 % 10,2 % 21,9 % 46,4 % 15,9 % Bad Godes- berg 5,8 % 12,9 % 12,8 % 47,4 % 21,1 % Beuel 5,5 % 10,9 % 14,1 % 49,9 % 19,6 % Hardtberg 5,8 % 11,9 % 16,0 % 46,1 % 20,2 % Gesamt 5,7 % 11,5 % 16,2 % 47,5 % 19,2 % Werte gerundet Insgesamt ist die Altersverteilung in den einzelnen Stadtbezirken w eitgehend iden - tisch. Die Altersgruppe der 30 bis 65-jährigen ist in allen Stadtteilen mit jeweils über 45 % am stärksten ausgeprägt. 3.3 Verkehrswege 3.3.1 Straßennetz Die Stadt Bonn liegt zwischen den für den Nord/Süd -Verkehr wichtigen Fernstraßen A 61 und A 3. Erschlossen wird die Stadt durch die linksrheinisch vom AK Meckenheim kommende A 565, die das Stadtgebiet in nordöstlicher Richtung durchquert und über die Friedrich-Ebert-Brücke rechtsrheinisch am AD Bonn-Beuel in die A 59 mündet, die aus Richtung Köln kommend in südlicher Richtung durch das Stadtgebiet geführt wird und am AK Beuel-Ost in die B 42 übergeleitet wird. Vom AK Beuel-Ost führt die A 562 über die Konrad-Adenauer-Brücke und bindet so auch die linksrhei nisch verlaufende B 9 an das rechtsrheinisc he Autobahnnetz an. Die A 555 stellt die direkte linksrheinische Verbindung zwischen den Städten Köln und Bonn dar. Sie ist über das Autobahnkreuz Bonn-Nord an die A 565 angebunden und mündet am Verteilerkreis Bonn in das städtische Verkehrsnetz. Seite 23 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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3.3.2 Bahnanlagen Die Stadt Bonn wird in Nord/Süd -Richtung sowohl linksrheinisch als auch rechtsrheinisch durch Hauptstrecken der Bahn AG durchquert. Während auf der linksrheinischen Trasse schwerpunktmäßig der Personennah und -fernverkehr abgewickelt wird, werden auf d er rechtsrheinischen Trasse neben dem regionalen Personennahverkehr hauptsächlich Güter, darunter auch ein großer Anteil Gefahrgüter, transportiert. Linksrheinisch verläuft eine Nebenstrecke westlich in Richtung Euskirchen. Dort wird der Personenverkehr ü ber den im Stadtzentrum gelegenen Hauptbahnhof sowie die Bahnhöfe Bad Godesberg, Mehlem und Duisdorf und rechtsrheinisch über den Bahnhof Beuel abgewickelt. Die Stadtwerke Bonn unterhalten ein Straßenbahnnetz von ca. 52 km sowie ein Stadtbahnnetz von ca. 54,5 km Länge. Hiervon sind 9,6 km unterirdisch im Tunnel geführt. Das Stadtbahnnetz verläuft wie die Bahnhauptstrecken in Nord/Süd-Richtung und verbindet linksrheinisch die Städte Köln und Bonn über eine entlang der Rheinschiene sowie des Vorgebirges ve rlaufende Strecke. Rechtsrheinisch werden die Städte Köln, Bonn, Königswinter und Bad Honnef über eine Strecke verbunden. 3.3.3 Wasserstraßen Die Stadt Bonn wird auf einer Strecke von 18 km durch den Rheinstrom in Nord/Süd - Richtung durchquert. Er ist im Mittel ca. 400 m breit und dient als eine der wichtigsten europäischen Wasserstraßen vorwiegend dem Transport von Gütern, hier unter ein Großteil an Gefahrgütern. Im Bonner Hafen, Ortsteil Graurheindorf, werden jährlich ca. 500.000 t Fracht mit ca. 1.200 Schiffsbewegungen umgeschlagen. Personentransport findet im Wesentlichen in Form von Ausflugsverkehr sowie Fähr- und Freizeitschifffahrt statt. Derzeit bestehen insgesamt vier Fährverbindungen über den Rheinstrom. Diese verbinden die Orte Bonn -Buschdorf mit Niede rkassel-Mondorf, Bonn -Innenstadt mit Bonn-Beuel, Bonn-Plittersdorf mit Königswinter-Niederdollendorf sowie Bonn-Mehlem mit Königswinter -Zentrum. Mit Ausnahme der Fähre Bonn -Zentrum, die lediglich Personentransport durchführt, sind alle Fähren für den Fahrzeugtransport ausgelegt. 3.4 Wirtschaft und Stadtentwicklung 3.4.1 Bundes- und UNO-Stad

_Gekürzt (315705 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:35032?offset=60000_

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