Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn
t Nach dem Hauptstadtbeschluss vom 20. Juni 1991 wurde im Bonn -Berlin-Gesetz die Aufgabenteilung zwischen Berlin und Bonn festgelegt und Bonn als Standort von Bundesministerien und Bundesämtern mit dem überwiegenden Anteil der Seite 24 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
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Arbeitsplätze der Bundesministerien bestätigt. Als zweites bundespolitisches Zentrum neben Berlin führt die Stadt Bonn die Bezeichnung „Bundesstadt“. Neben der bundespolitischen Bedeutung ist die Stadt Bonn S itz einer Vielzahl von internationalen Organisationen , mit der Ausrichtung auf Fragen der Entwicklungszusammenarbeit, des Umweltschutzes und der Katastrophenvorsorge. Den Schwerpunkt bilden hierbei die Einrichtungen der Vereinten Nationen. 3.4.2 Kongressstadt Bonn Neben einer Vielzahl weiterer Tagungsmöglichkeiten hat sich die Stadt Bonn mit dem Word Conference Center Bonn (WCCB) in unmittelbarer Nähe zum UN -Campus als Austragungsort großer internationaler Kongresse etabliert. In dem Tagungszentrum können Veranstaltungen mit bis zu 7.000 Teilnehmern durchgeführt werden. 3.4.3 Wirtschaftsstandort Die Stadt Bonn ist Standort großer, international tätiger Unternehmen und mittelständischen Unternehmen. Insgesamt bieten in der Stadt Bonn mehr als 16.000 Betriebe und Einrich tungen ca. 250.000 Arbeitsplätze. Ein Großteil der in Bonn Beschäftigten hat seinen Wohnsitz außerhalb der Stadt. Bedingt hierdurch wird die Stadt Bonn an Werktagen von einer hohen Zahl von Berufspendlern angefahren. Im Mittel sind dies etwa 141.000 Einpendler pro Tag, während ca. 59.000 berufstätige Bonner Bürger ihrer beruflichen Tätigkeit außerhalb des Stadtgebietes nachgehen. 3.4.4 Wissenschaftsstandort In den Bereichen Forschung und Lehre, sowie Entwicklung und Innovation ist die Stadt Bonn ein wichtiger Sta ndort. Zentrum des Wissenschaftsstandortes Bonn ist die Rheinische-Friedrich-Wilhelms-Universität mit ca. 35.000 Studierenden. Auch ist die Stadt Bonn Sitz von Forschungseinrichtungen von internationalem Rang. 3.4.5 Kulturangebot Bonn bietet ein umfangreiches und breit gefächertes Kulturangebot mit Theater, Oper und Konzertveranstaltungen. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Ausrichtung des jährlich stattfindenden Beethovenfestes in der Geburtsstadt des Komponisten. Darüber hinaus sind große Open Air -Veranstaltungen in der Rheinaue wie beispielsweise „Rhein in Flammen“ oder Veranstaltungen des Bonner Kultursommers ebenso wie der Straßenkarneval (Rosenmontagszug) und der „Pützchens Markt“ als Seite 25 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
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überregional bekannte Jahrmarktsveranstaltung Anziehungspunkte für ein e große Anzahl von Besuchern. 3.5 Bewertung Aus der allgemeinen Ortsbeschreibung der Stadt Bonn ergeben sich in Bezug auf die Bebauungs- und Bevölkerungsdichte, aber auch durch die Verkehrsinfrastruktur für Großstädte typische Gefährdungsmerkmale, die bei de r Planung der rettungsdienstlichen Versorgung zu berücksichtigen sind . Hierbei sind insbesondere auch die Gefahren durch die hohe Personendichte auf begrenztem Raum bei Veranstaltungen in Veranstaltungsräumen und bei Freiluftveranstaltungen zu sehen. 4 Struktur der medizinischen Versorgung 4.1 Krankenhausversorgung In der Stadt Bonn werden insgesamt sieben Krankenhäuser der Regelversorgung mit ca. 2.200 Betten betrieben, die sich alle in freier bzw. kirchlicher Trägerschaft befinden und zum Teil in Trägergemeinschaften beziehungsweise Kooperationen miteinander verbunden sind. Ein städtisches Krankenhaus wird nicht betrieben. Zusätzlich zu den genannten Häusern sind das Universitätsklinikum Bonn mit ca. 1.250 Betten als Einrichtung der Maximalversorgungsstufe sowie die LVR -Kliniken Bonn als psychiatrische und neurologische Fachklinik mit ca. 800 Betten angesiedelt. Die in der Stadt Bonn betriebenen Krankenhäuser sind gemäß Krankenhausbedarfsplan des Landes NRW mit den Häusern des Rhein -Sieg-Kreises und des Kreises Euskirchen zum Krankenhausversorgungsbereich 6 zusammengefasst und bezüglich ihrer Versorgungskapazität von überregionaler Bedeutung. Dies gilt auf Grund der räumlichen Strukturen insbesondere für den Rhein- Sieg-Kreis, der bei ca. 600.000 Einwohnern nur üb er sechs Krankenhäuser im Kreisgebiet verfügt. Von besonderer Bedeutung für die Notfallversorgung ist die Anzahl der Intensivbetten, die für die Akutversorgung zur Verfügung stehen. Die Verteilung der in der Stadt Bonn betriebenen Intensivbetten stellt sich wie folgt dar:
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Tabelle 3 Übersicht der Intensivbetten Bonner Krankenhäuser Intensiv IMC Stroke-Unit GKH St. Elisabeth 6 4 GKH St. Petrus 12 8 Johanniter GmbH Johanniter Krankenhaus 8 6 Johanniter GmbH Waldkrankenhaus 14 GFO St. Josef Hospital 10 6 GFO St. Marien Hospital 10 6 Helios Klinikum Bonn/Rhein - Sieg 13 20
Universitätsklinikum Bonn 139 161 6 LVR-Kliniken Bonn 8 8
Neben den für die notfallmedizinische Versorgung relevanten Häusern werden in Bonn verschiedene Fachkliniken sowie diagnostische und therapeutische Einrich tungen in privater Trägerschaft betrieben, die durch enge Kooperation mit regionalen und überregionalen Krankenhäusern in die Gesundheitsversorgung einbezogen sind. 4.2 Hausärztliche Versorgung Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung obliegt gemeinsam den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) als Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts, in denen alle niedergelassenen Ärzte, die Kassenpatienten versorgen, Mitgl ied sein müssen und der Ärztekammer Nordrhein, ebenfalls Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts. Zuständig für die Stadt Bonn sind die KV Nordrhein, Kreisstelle Bonn und die ÄK Nordrhein, Kreisstelle Bonn . Von zentraler Bedeutung ist die Sic herstellung der ärztlichen Versorgung in den sprechstundenfreien Zeiten. Dies e erfolgt prinzipiell über einen ärztlichen Bereitschaftsdienst, der sowohl einen Praxisbetrieb als auch einen Hausbesuchsdienst umfasst. Daneben existieren einige privatärztliche Notdienste in eigener Verantwortung. Seite 27 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
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4.3 Notdienstpraxen Um Patienten eine zentrale Anlaufstelle zu bieten und einen optimierten Praxisbetrieb zu erreichen, haben sich die am ärztlichen Bereitschaftsdienst beteiligten Ärzte zu s.g. Notfallpraxen zusammengefun den, die den Sicherstellungsauftrag zu bestimmten Zeiten wahrnehmen. Die Notfallpraxen sind an Krankenhäuser n in verschiedenen Stadtbezirken angebunden, wodurch sich eine optimale Schnittstelle zur klinischen Abklärung und ggf. stationären Aufnahme ergibt. Dies sind das Helios-Klinikum Bonn / Rhein-Sieg für den Stadtbezirk Hardtberg, die Johanniter GmbH- Waldkrankenhaus für den Stadtbezirk Bad-Godesberg sowie perspektivisch das GKH – Haus St. Petrus für die Stadtbezirke Bonn und Beuel. Die bisherige Notfall praxis am GFO St. Josef Hospital in Bonn-Beuel entfällt laut Planungen der KV zukünftig. 4.4 Bewertung Die Ausrichtung der Stadt Bonn als zentraler Gesundheitsstandort wird aktiv vorangetrieben. So verfügt die Stadt Bonn über eine im Vergleich hohe Dichte an Krankenhäusern, Spezialkliniken und therapeutischen Einrichtungen, die regional, aber auch von einer hohen Anzahl internationaler Patienten genutzt werden. Die starke Zentrierung von medizinischen Versorgungsstrukturen in der Stadt Bonn, sowie die zunehmende Spezialisierung der einzelnen Einrichtungen führen zu einem kontinuierlichen Bedarf an medizinischen Transportleistungen, auf die sich die Trägerin des Rettungsdienstes einstellen muss. Seit einigen Jahren zeigt sich zunehmend, dass der Rettungsdienst und insbesondere der Notarzt dienst als Rückfallebene für vielfältige Versorgungsanliegen genutzt werden. Durch die ständige und unmittelbare Erreichbarkeit des Rettungsdienstes und Notarztes über den Notruf 112 werden immer häufiger Hilfeersuchen an die Feu er- und Rettungsleitstelle gerichtet, die eigentlich nicht in den originären Zuständigkeitsbereich und Versorgungsauftrag des Rettungsdienstes gehören. Die Gründe dafür sind vielfältig, u nter anderem die eingeschränkten Möglichkeiten eines Hausbesuchs durc h Hausärzte zu den sprechstundenintensiven Zeiten tagsüber , eingeschränkte Erreichbarkeit zuständiger Institutionen und Einrichtungen, Kommunikationsprobleme und Unsicherheit von Angehörigen und Patienten. Zudem ist es für die Leitstellenmitarbeiter *innen immer aufwändiger und rechtlich risikoträchtiger, tatsächliche Notfälle und begründete Hilfeersuchen zu filtern und somit die missbräuchliche Anforderung des Rettungsdienstes zu minimieren. Seite 28 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
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5 Rettungsdienst Der Rettungsdienst ist eine staatliche Leistun g, die der Gesetzgeber in NRW den Kreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen hat. Als Träger des Rettungsdienstes haben sie die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich des Notarztdienstes sowie des Krankentransportes sicherzustellen. Hierzu gehört auch der Transport klinisch erstversorgter Patienten in geeignete Diagnostik- und Therapieeinrichtungen sowie die Versorgung einer größeren Anzahl von Verletzten und Kranken bei außergewöhnlichen Schadenereignissen. Nach dem Gesetz bilden Notfallrettung und Krankentransport eine medizinisch -organisatorische Einheit der Daseinsvorsorge und Gefahrenabwehr. Für die Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport lässt das RettG NRW neben der Aufgabenwahrnehmung durch den Träger selbst bzw. durch den Träger beauftragte Leistungserbringer (öffentlicher Rettungsdienst) auch Raum für die Tätigkeit von Unternehmen. Die durch Unternehmen eingesetzten Krankenkraftwagen sind insbesondere bei der Planung für Lagen mit vielen Betroffenen zu berücksichtigen. Auch können Un ternehmen auf Antrag an die öffentliche Leitstelle angebunden werden. Die Erteilung von Genehmigungen sowie die Aufsicht über die Unternehm ertätigkeit gehört zu den Trägeraufgaben. 5.1 Zuständigkeiten Die fachliche Zuständigkeit für die Umsetzung der Aufgaben nach dem RettG NRW auf kommunaler Ebene liegt mit Ausnahme der Aufgaben nach dem dritten Abschnitt des Gesetzes bei Feuerwehr und Rettungsd ienst und ist hier organisatorisch in die Abteilung Verwaltung und Rettungsdienst eingebunden. Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit von Unternehmen in der Notfallrettung und im Krankentransport ist das Amt Bürgerdienste, wo die genan nten Au fgaben in der Abteilung Ordnungs-, Markt und Gewerbeangelegenheiten zusammengefasst sind. Bedarfsrelevante Fragen hinsichtlich der Unternehmertätigkeit werden in enger Abstimmung der beteiligten Ämter bearbeitet. Die medizinisch -fachliche Verantwortung liegt beim Ärztlichen Leiter Rettungsdienst. Seite 29 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
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5.2 Leistungen des Rettungsdienstes Die vom Gesetzgeber an die Kreise und kreisfreien Städte übertragenen Aufgaben des Rettungsdienstes sind wie folgt definiert: 5.2.1 Notfallrettung Die Aufgaben in der Notfallrettung sind a uf die Durchführung lebensrettender Maßnahmen am Notfallort, die Herstellung der Transportfähigkeit und den Transport in ein für die weitere Behandlung geeignetes Krankenhaus bei Personen gerichtet, die sich infolge Verletzung, Erkrankung, oder anderer Ursachen in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Folgen zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten (Notfallpatienten). 5.2.2 Notarztdienst Der Notarztdienst ist der Notfallrettung zuzurechnen und stellt die zen trale medizinische Leistung in den Fällen dar, in denen die Aufgaben der Notfallrettung nur durch invasive oder pharmakologische Maßnahmen geleistet werden können, die über den Qualifikations- und Handlungsrahmen des nichtärztlichen Personals hinausgehen. 5.2.3 Krankentransport Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die nicht Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal zu befördern. 5.2.4 Spezialleistungen Neben den standardmäßig erbrachten Leistungen der Notfallrettung einschließlich des Notarztdienstes und des Krankentransports entstehen Versorgungs - und Transportbedarfe, die eine Verf ügbarkeit von Spezialfahrzeugen bzw. –systemen erfordern. Dies trifft insbesondere auf Interhospitaltransporte unter intensivmedizinischen Bedingungen, auf Transporte von Neugeborenen zu neonatologischen Zentren, Transporte von Schwergewichtigen, sowie Transporte von Patienten zu, die an übertragbaren Krankheite n leiden. Da die Vorhaltung von Spezialfahrzeugen durch einzelne Rettungsdienstträger vor dem Hintergrund insgesamt geringer Fallzahlen wirtschaftlich in vielen Fällen nicht darstellbar ist und die Kostenträger daher entsprechende Vorhaltungen kritisch bewerten, hat der Gesetzgeber die Bildung von Trägergemeinschaften als Sollvorschrift in das RettG NRW aufgenommen. Unbeschadet der Inanspruchnahme von Leistungen aus Trägergemeinschaften entstehen jedoch Bedarfe, die in diesem Rahmen aufgrund der Seite 30 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
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eingeschränkten Verfügbarkeit entsprechender Fahrzeuge nicht bedient werden können und somit lokale Ergänzungen erfordern. 5.2.4.1 Interhospitaltransporte Der Gesetzgeber ordnet Patienten, die zwar erstversorgt wurden, jedoch zur weiteren Behandlung in eine andere diagnostische oder therapeutische Einrichtung transportiert werden müssen der Notfallrettung zu. Der Träger des Rettungsdienstes muss daher neben der Organisation der Primärversorgung auch eine Struktur für d ie Durchführung von Interhospitaltransporten vorhalten. Das Spektrum reicht hierbei von einfachen, nicht arztbegleiteten Verlegungen bis zu Transporten unter intensivmedizinischen Bedingungen mit spezieller Medizintechnik. Um Transporte von intensivpflichtigen Patienten durchführen zu können, hat die Stadt Bonn insgesamt vier hierfür geeignete Tragen beschafft, die über Halterungen zur Aufnahme der für den Transport erforderlichen medizinisch-technischen Geräte verfügen und hält die Gerätesätze hierfür (Transportbeatmungsgerät, EKG -Monitor, Defibrillator Spritzenpumpen, elektr. Absaugeinrichtung) selbst ebenfalls vor. Eine Intensivtrage basiert auf der im Rettungsdienst der Stadt Bonn bisher verwendeten Standardtrage, während zwei Tragen für schwergewichtige Intensivpatienten*innen zur Aufnahme mit einem hydrauli sch gesteuerten Trageaufnahmesystem (Power Load) ausgelegt sind. Die vierte Intensivtrage ist ebenfalls für schwergewichtige Patient*innen ausgelegt und wird mit dem hierfür zusätzlich ertüchtigten Rettungswagen eingesetzt. Da im Rahmen der regelmäßigen Er satzbeschaffungen planerisch die Umstellung aller Rettungswagen auf das Power-Load System abgeschlossen werden soll, ist mittelfristig auch die Intensivtrage auf Standardfahrgestell entsprechend auszutauschen. Neben den speziell für den Transport von Inten sivpatienten vorgehaltenen Tragen werden an den Fe uer- und Rettungswachen sowie am Rettungsdienststützpunkt Universitätsklinikum weitere Geräte - und Materialsätze vorgehalten, die auch unabhängig von der Verfügbarkeit der Intensivtragen in den Einsatz gebracht werden können. 5.2.4.2 Inkubatortransporte Der Transport von Neugeborenen stellt besondere Anforderungen an den Rettungsdienst und ist daher als Sonderleistung zu sehen. In Bonn fordern das Zentrum für Kinderheilkunde des Universitätsklinikums sowie das GFO St. Seite 31 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
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Marienhospital Inkubatortransporte an. Die Bedienung des medizinischen Equipments sowie die Behandlung der Neugeborenen erfolgt in diesen Fällen nicht durch Rettungsdienstpersonal, sondern durch einen Arzt/eine Ärztin und eine Pflegekraft der aufnehmenden Klinik, die den Transport begleiten. Im den Jahren 2019 und 2020 wurden jeweils ca. 250 Inkubatortransporte durchgeführt. Vor dem Hintergrund dieser geringen Fallzahlen, sowie der zwischenzeitlich deutlich verbesserten Fahrzeugtechnik (u.a. Luftfederung) erfolgt der Transport von Neugeborenen nicht mit Spezialfahrzeugen, sondern mit Rettungswagen der Regelvorhaltung. 5.2.4.3 Transporte von Schwergewichtigen Transporte von stark übergewichtigen Patienten*innen stellen den Rettungsdienst vor erhebliche logistische und technische Herausforderungen. Die Tatsache, dass die bis dahin im Rettungsdienst standardmäßig eingesetzten Tragesysteme sowohl von der Belastbarkeit, als auch von der Bauart nicht für solche Patienten *innen vorgesehen waren, war ein zentraler Grund dafür, im Jahr 2014 im Rahmen der Ersatzbeschaffung erstmals einen Rettungswagen in Dienst zu stellen, der über ein elektro-hydraulisches Hebe- und Halterungssystem vom Typ Stryker Power-Load verfügte und so in Verbindung mit der hierfür vorgesehenen, ebenfalls elektro-hydraulisch betriebenen Fahrtrage den Transport von Patienten mit einem theoretischen Gewicht von bis zu ca. 300 kg ermöglichte. Die sich aus der Breite der Trage n im Verhältnis zum Körperumfang der zu transportierenden Patient*innen ergeben den Limitierungen führen in der Realität zu einem maximalen Patientengewicht von ca. 150 Kg, die mit dem Power-Load System abgebildet werden können. Die Erfahrung zeigt, dass über den Einsatz von Rettungswagen mit verbautem Power -Load System die Transportprobleme bei Schwergewichtigen reduziert werden konnten, jedoch nach wie vor Situationen eintreten, in denen aufgrund der genannten Limitierungen Transporte nur durch den Rückgriff auf entsprechend ausgestattete Fahrzeuge des Rhein -Sieg- Kreises im Rahmen der überörtlichen Hilfe möglich sind. Die insgesamt zunehmenden Fallzahlen in Verbindung mit dem Risiko der Nichtverfügbarkeit einer überörtlichen Unterstützung hat dazu geführt, dass die Stadt Bonn einen auf einem Standardfahrgestell basierenden Rettungswagen einschließlich einer Redundanz beschafft hat, der über eine nochmals breitere, bis zu 400 kg belastbare Trage in Verbindung mit einer Ladeb ordwand verfügt, so dass Einschränkungen hinsichtlich des Transports von Schwergewichtigen nicht mehr gegeben sind. Das Fahrzeug wird Seite 32 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023
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ohne Einschränkungen auch im Regelrettungsdienst eingesetzt, so dass ein wirtschaftlicher Betrieb sichergestellt ist. 5.2.4.4 Infektionstransporte Transporte von Patient*innen, die an übertragbaren Krankheiten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) leiden, können nur unter entsprechenden Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Der Umfang der Maßnahmen richtet sich hierbei nach der jeweils vorliegenden Infektionskrankheit und der von ihr ausgehenden Gefahr der Infektionsübertragung. Die Maßnah men umfassen die Transportvorbereitung, die Transportdurchführung und die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft. Art und Umfang der Schutz - und Desinfektionsmaßnahmen sind im Hygieneplan der Stadt Bonn festgelegt. Den größten Anteil an den im Rettungs dienst der Stadt Bonn anfallenden Infektionstransporten nehmen die Patienten *innen ein, die an multiresistenten Erregern, wie z um Beispiel MRSA leiden. Derartige Transporte stellen die Fahrzeugbesatzungen jedoch i.d.R. nicht vor Probleme, da die entspreche nden Informationen meist vorliegen und die standardisierten Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können, die
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