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Ö 5.2 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024

beschlusstext · 2021-06-24 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021

5.2 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der

  1. Fortschreibung des

Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 - 2024 geändert beschlossen

201928

Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen CDU, FDP, BBB, AfD und Herrn Stv. Fahrenholtz -parteilos- bei Enthaltung Rheingrün wie 201928-84 ST und weiteren Veränderungen

Beschluss:

Haushaltssatzung der Bundesstadt Bonn für die Haushaltsjahre 2021/2022 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b), hat der Rat der Bundesstadt Bonn mit Beschluss vom 24.06.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnisplan und Finanzplan Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021 und 2022, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Bundesstadt Bonn voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungs- ermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit einem 2021 2022 Gesamtbetrag der Erträge auf 1.478.838.229,64 EUR 1.486.779.005,04 EUR Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.475.990.572,13 EUR 1.521.611.725,51 EUR Seite 1 von 188

Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 2

—— davon globaler Minderaufwand 14.500.000,00 EUR 14.800.000,00 EUR

im Finanzplan mit einem 2021 2022 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.437.165.508,71 EUR 1.444.459.155,59 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.404.915.801,21 EUR 1.418.708.618,29 EUR Nachrichtlich: Globaler Minderaufwand von 14.500.000,00 EUR 14.800.000,00 EUR im Ergebnisplan Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 72.705.662,35 EUR 78.536.941,14 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 332.889.950,76 EUR 445.162.580,01 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 382.567.149,76 EUR 492.032.742,01 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 173.006.009,13 EUR 183.924.797,91 EUR festgesetzt. Der vorgenannte globale Minderaufwand im Ergebnisplan gemäß § 75 Absatz 2 Satz 4 GO NRW wird in den folgenden Teilplänen abgebildet: 1.01.16 Personalmanagement 1.02.19 Brandschutz 1.03.01 Grundschulen 1.05.01 Grundsich.-l. SGB II 1.05.02 Leistungen n.SGB XII Seite 2 von 188

Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 3

—— 1.05.11 Schwerbehindertenrec 1.06.02 Tageseinr. f. Kinder 1.06.05 Sonst.Leist. z. Förd 1.12.01 Gemeindestraßen 1.16.05 Allg. Zuw./Uml./Abg. § 2 Kreditermächtigungen für Investitionen 2021 2022 Der Gesamtbetrag der Kredite (ohne Umschuldung), deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 262.567.149,76 EUR 372.032.742,01 EUR davon Konzernfinanzierung 68.253.000,00 EUR 103.715.000,00 EUR festgesetzt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen 2021 2022 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 40.919.000,00 EUR 25.179.500,00 EUR festgesetzt. § 4 Ausgleichsrücklage und Allgemeine Rücklage 2021 2022 Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 0 EUR

34.832.720,47 EUR Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 0 EUR 0 EUR festgesetzt. Seite 3 von 188

Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 4

—— § 5 Kredite zur Liquiditätssicherung 2021 2022 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

1.400.000.000,00 EUR

1.400.000.000,00 EUR festgesetzt. § 6 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden am 12.05.2016 mit separater Satzung festgesetzt. Sie belaufen sich für die:

  1. Grundsteuer 2021 2022

1.1 für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

340 v.H.

340 v.H. 1.2 für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 680 v.H. 680 v.H.

  1. Gewerbesteuer auf 490 v.H. 490 v.H.

§ 7 Haushaltssicherungskonzept Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2021 wiederhergestellt. Das mit der Haushaltssatzung für die Jahre 2015/2016 erstmals aufgestellte Haushaltssicherungskonzept wird mit den in der 3. Fortschreibung enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen fortgeschrieben, die bei der Ausführung des Haushaltsplans 2021/2022 umzusetzen sind. Diese Aufstellung ist als Anlage beigefügt. § 8 Regelungen zur Bewirtschaftung

  1. Planungen zu Investitionsvorhaben über 2 Mio. EURO, die durch eigene

Kräfte oder Dritte erstellt werden, sind vorab dem Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Dies betrifft auch die Umsetzung von bereits früher beschlossenen Planungen.

Nach Zustimmung durch die Gremien sind die Planungen mit einer Kostenschätzung gem. der Leistungsphase 1 u. 2 HOAI zu erstellen. Seite 4 von 188

Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 5

——

Nach Ermittlung der Kosten gem. Leistungsphase 1 u. 2 sind diese er- neut den genannten Gremien vorzulegen, damit sie in Kenntnis der Gesamtkosten des Projektes entscheiden können, ob das Projekt realisiert und in den Haushalt bzw. die dazugehörige mittelfristige Finanzplanung aufgenommen wird.

  1. Neue investive Maßnahmen, deren Gesamtkosten über 250.000 EUR

betragen, sind zu Gunsten des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe gesperrt.

  1. Mit Maßnahmen, für die Zuweisungen bewilligt werden, darf erst

begonnen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Vorfinanzierung nicht über 12 Monate hinausgeht.

Maßnahmen, für die Zuweisungen bewilligt werden, dürfen erst begonnen werden, wenn ein Bewilligungsbescheid vorliegt. Werden mögliche Zuweisungen nicht oder nicht in der geplanten Höhe bewilligt, dürfen die Maßnahmen nur nach besonderem Beschluss des Rates begonnen werden. Dabei ist eine Deckung für den fehlenden Zuschuss zu beschließen.

  1. Freigaben für den investiven Haushalt werden durch die Stadtkämmerin

bewilligt. Für die Durchführung von Maßnahmen, die nicht im Einzelnen erläutert sind, ist die Genehmigung der Kämmerin erforderlich.

  1. Es kann durch Zweckbindungsvermerk bestimmt werden, dass

Mehrerträge/Mindererträge bestimmte Ermächtigungen für Aufwendungen erhöhen bzw. vermindern. Dies gilt entsprechend für Mehreinzahlungen und Mehrauszahlungen für Investitionen. Über den Haushaltsansatz hinausgehende, durch Vermerk zweckgebundene Erträge/Einzahlungen, können grundsätzlich nach der Genehmigung für Mehraufwendungen/-auszahlungen verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.

  1. Die Mittel im Ergebnis- und Investitionshaushalt sind entsprechend den

Wirkungsvorgaben, Zielvereinbarungen und Zweckbindungen zu verwenden. Umschichtungen innerhalb eines Budgets, die zu einer Veränderung der vereinbarten Wirkungsvorgaben, Zielvereinbarungen und Zweckbindungen führen, sind nur im Benehmen mit den zuständigen Fachausschüssen zulässig. Soweit der Haushalt keine eindeutigen Wirkungsvorgaben, Zielvereinbarungen und Zweckbindungen enthält, sind die Mittel gemäß den Produktbeschreibungen zu verwenden. Seite 5 von 188

Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 6

——

  1. Budgetverantwortung

Der/Die Verantwortliche für die jeweilige Budgetebene stellt sicher, dass das Budget seiner/ihrer Budgetebene im Falle eines Zuschussbudgets nicht überschritten und im Falle eines Überschussbudgets nicht unterschritten wird. Die Budgetverantwortlichen sind für einen effektiven und wirtschaftlichen Einsatz der ihnen anvertrauten Ressourcen zuständig. Im Haushaltsplan wird zu jeder Produktgruppe der/die Budgetverantwortliche genannt.

  1. Budgetüberschreitungen

Über- und außerplanmäßige Ausgabeermächtigungen, die nicht aus dem Budget des jeweiligen Dezernates gedeckt werden können, bedürfen der Genehmigung durch den Rat.

§ 9 Stellenplan Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke „künftig umzuwandeln“ (k.u.) und „künftig wegfallend“ (k.w.) werden unverzüglich an dieser Stelle wirksam. Die/Der Stelleninhaberin/Stelleninhaber wird zeitnah auf eine andere Stelle umgesetzt. Es gilt ein Einstellungsstopp ab Besoldungsgruppe A 9 (Laufbahngruppe II, 1. Einstiegsamt) und Entgeltgruppe E 9b bzw. S 9 für befristete und unbefristete Stellen. Hiervon ausgenommen sind die Bereiche:  Ausländeramt  die Stellen der Beamten der Wachabteilungen auf den Feuer- und Rettungswachen sowie der Leitstellen-Dienstgruppen bei Feuerwehr und Rettungsdienst  Kindergärten und Offene Ganztagsschulen (OGS)  Wirtschaftliche Hilfen des Amtes für Soziales und Wohnen  Jobcenter  die Fachdienste für Familien- und Erziehungsdienste des Amtes für Kinder, Jugend und Familie  kostenrechnende Einrichtungen  Bereiche, die durch Drittmittel finanziert werden bzw. Einnahmen erwirtschaften.

Die Einstellung und Ausbildung von Nachwuchskräften und deren Übernahme sind vom Einstellungsstopp nicht betroffen. Für alle freiwerdenden Stellen ab Besoldungsgruppe A 9 (Laufbahngruppe II, 1. Einstiegsamt) und Entgeltgruppe E 9b bzw. S 9 gilt –mit Ausnahme der oben genannten Bereiche- eine Wiederbesetzungssperre von 12 Monaten. Darüber hinaus sind Ausnahmen nur mit Zustimmung der Oberbürgermeisterin ab Besoldungsgruppe A13 Laufbahngruppe II, 2. Einstiegsamt bzw. Seite 6 von 188

Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 7

—— Entgeltgruppe E13, für alle übrigen Fälle mit Zustimmung des Personaldezernenten möglich. Der Stellenplan für 2021/2022 wird in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 24.06.2021 festgestellt.

  1. Beteiligung der Bürgerschaft und Abgabepflichtigen

Der von der Stadtkämmerin aufgestellte und von der Oberbürgermeisterin bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022 sowie die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2021-2024 (HSK) wurden mit ihren Anlagen in der Sitzung des Rates am 10.12.2020 eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und Anhörung an die Bezirksvertretungen verwiesen (DS-Nr. 201928 i. V. m. 201928 – 02 AA).

Im Amtsblatt Nr. 75 der Bundesstadt Bonn vom 16.12.2020 wurde darauf hin- gewiesen, dass der Entwurf der Haushaltssatzung 2021/2022, die mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2025 sowie die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für den Zeitraum 2021 bis 2024 mit den vorgeschriebenen Anlagen ab dem 11.12.2020 für die Dauer des Beratungsverfahrens im Rat eingesehen werden kann. Das Beratungsverfahren endet mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung durch den Rat, die für die Sitzung am 24.06.2021 vorgesehen ist. In der o. a. Amtlichen Bekanntmachung wurde auch darauf hingewiesen, dass Einwohner und Abgabepflichtige gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen erheben können, über die der Rat in öffentlicher Sitzung beschließt.

  1. Anhörung von Institutionen

Mit gemeinsamen Runderlassen des Innenministers und des Finanzministers vom 01.03.1954 und 05.03.1955 ist den Gemeinden empfohlen worden, vor Festsetzung der Hebesätze durch den Rat  den zuständigen Berufsvertretungen,  der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg,  der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und  der Handwerkskammer zu Köln Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dies ist mit Schreiben vom 18.01.2021 erfolgt.

Bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieser Vorlage am 04.06.2021 liegt eine schriftliche Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW vor. Seite 7 von 188

Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 8

——

Außerdem wurden folgende Einrichtungen um Stellungnahme zum HPL-Ent- wurf gebeten:  der Deutsche Gewerkschaftsbund Kreis Region Bonn/Rhein-Sieg,  der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands,  Haus & Grund Bad Godesberg e. V.,  Haus & Grund Bonn, Rhein-Sieg e. V.,  Deutscher Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V.,  die Gewerkschaft ver.di,  die Gewerkschaft KOMBA Ortsverband Bonn und  der DBB Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg.

Es liegt eine schriftliche Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes Kreis Region Bonn/Rhein-Sieg vor.

Frau Stadtkämmerin Heidler hat am 04.03.2021 den Entwurf des Haushalts- plans 2021/2022 mit seinen Eckdaten bei der IHK Bonn im „Arbeitskreis Wirt- schaft Bonn mit der Stadt Bonn“ erläutert.

  1. Beteiligung der Bezirksregierung Köln

Die Verwaltung hat den Haushaltsplanentwurf der Kommunalaufsicht in Köln mit Schreiben vom 16.12.2020 per Datenträger zugesandt. Mit der frühzeitigen Einbindung der Kommunalaufsicht soll das nach der Beschlussfassung durch den Rat zum verabschiedeten Haushaltsplan 2021/2022, der in der Haushaltssatzung vorgesehenen Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage und zum HSK abzuwickelnde aufsichtsbehördliche Verfahren erleichtert werden. Diese Verfahrensweise wurde in der Vergangenheit ebenfalls praktiziert und hat sich bewährt.

  1. Beratungsunterlagen

Der HPL-Entwurf wurde nach seiner Einbringung im Rat am 10.12.2020 von allen Gremien von April bis Juni 2021 zur Klärung von Fragen behandelt. Bis zum 23.06.2021 wurden in 2. Lesung die Beratungen zum HPL-Entwurf 2021/2022 nebst Finanzplanung und Haushaltssicherungskonzept in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen durchgeführt.

  1. Veränderungen durch Beschlüsse des Rates am 24.06.2021

5.1: 201928-77 AA

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Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 9

—— Für das Jahr 2022 werden Mittel in Höhe von 50.000 Euro im konsumtiven Haushalt bereitgestellt, um die städtischen Kindertageseinrichtungen an das städtische Intranet anzubinden und um jeder Einrichtung zwei mobile Endgeräte zur Verfügung stellen zu können.

5.2: 201928-93 AA

Die Stadtverwaltung wird beauftragt im ersten Aufschlag 50 Bodycams für den Streifendienst und die Wache GABI zu beschaffen. Dafür werden im Haushalt 30.000 Euro zur Verfügung gestellt.

5.3: 201928-95 AA

Dieser Antrag nimmt Bezug auf den Antrag des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 02.06.2021 unter TOP 6.1.12 (DS-Nr. 201928-66 AA). Dort wurde folgender Beschluss gefasst: „2. Auf den vorgesehenen Ausbau der Straße Am Bleichgraben ins Meßdorfer Feld wird grundsätzlich verzichtet.“ Dieser Satz wird wird durch folgenden Satz ersetzt: „Auf den vorgesehenen Ausbau der Straße Am Bleichgraben ins Meßdorfer Feld wird auf absehbare Zeit verzichtet."

5.4: 201928-96 AA

Die zu aktivierenden Eigenleistungen werden auf einen Betrag von 2,5 Mio. Euro per anno angehoben. Die Erhöhungen erfolgen zunächst in den Profitcentern, die bereits jetzt Beiträge zur Aktivierung angemeldet haben. 5.5: 201928-97 AA

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Veränderungsliste "Liste B" für den Doppelhaushalt 2021-2022 wird bei der Veranschlagung der Mittel für den Schulsupport und der Lizenzgebühren wie folgt verändert: Beim Profit-Center 140000300, Kontengruppe K11-130, bleibt es bei den für die Jahre 2021 und 2022 vorgeschlagenen Ansätzen. Für die Haushaltsjahre 2023, 2024 und 2025 bleibt es beim alten Ansatz; die neuen Ansätze entfallen.

5.6: 201928-98 AA

Der Änderungsantrag (DS 201928-67 AA), welcher im Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 08.06.2021 zu den Familienbildungsstätten gestellt wurde, wird abgelehnt. 5.6: Mündlich vorgetragene und beschlossene Veränderungen zu den Listen B und C

Liste B:

Folgende Seitenteile werden ausgenommen:

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Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 10

—— S. 21:

• Gertrud-Bäumer- Realschule • Stärkung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und der Bürgerdienste

S. 22:

• Unterstützung der Vereine in BG • Verschönerung Rheinpromenade • Ausbau von Fahrradabstellanlagen • Machbarkeitsstudie Godesburg • Grundsanierung Carillon • Erneuerung von Spielgeräten S. 23: komplett. Liste C: Für humanitäre Flüchtlingshilfe mit Bonner Bezug werden in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 jeweils 10.000 EUR bereitgestellt. Die Mittelverwendung steht unter Freigabevorbehalt des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe. 5.7: Beschlüsse zu Vorlagen, die zusammenfassend beraten wurden und den Haushalt verändern: TOP 6.31 (210359), Ziffern 3-5:

  1. Die Stadt Bonn trifft mit city-marketing bonn e.V. eine Vereinbarung,

derzufolge diese Mittel lediglich zusätzlich zu den von ihr bereitgestellten Beträgen für den Kulturteil des Festes und ausschließlich für Gagen auftretender Künstlerinnen und Künstler verwendet werden.

  1. Die Mittel sollen für das Engagement von Künstlerinnen und Künstlern

verwendet werden, die entweder in Bonn wohnen oder deren künstlerisches Wirken einen Bezug zur Stadt Bonn hat.

  1. Sollte das BonnFest auch in diesem Jahr pandemiebedingt nicht in der

gewohnten Form stattfinden können, wird die tatsächliche Förderung in Absprache mit city-marketing bonn e.V. den Gegebenheiten angepasst. Die einmalige Förderung würde sich dann auf das erste Jahr verschieben, in welchem die Ausrichtung des BonnFestes wieder ohne Einschränkungen möglich ist. TOP 5.48 (211002): Die Stadt Bonn unterstützt die mittelständischen Unternehmen in den Bonner Seite 10 von 188

Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 11

—— Zentren durch die Co-Finanzierung eines Gutscheinsystems und einen Fonds für Aktionen. Dafür wird für ein Betrag in Höhe von insgesamt 300.000,00 € in den Doppelhaushalt 2021/22 eingebracht, der je zur Häflte für die beiden genannten Projektbausteine verwendet werden soll.

Die Umsetzung des Gutscheinssystems erfolgt unter Berücksichtigung folgender Maßgaben:

  1. Ein städtischer Zuschuss in Höhe von 10% des Gutscheinwertes wird

für Gutscheine gewährt, die ab dem voraussichtlichen Start am 01. August binnen drei Monate nach Einführung des Gutscheinsystems erworben werden.

  1. Es wird sichergestellt, dass nur tatsächlich eingelöste Gutscheine

bezuschusst werden.

Dieser Tagesordnungspunkt wurde zusammen mit den TOPs 5.48, 6.13 und 6.31 beraten. Die Veränderungen der Listen B und C (s. 5.6) wurden in der Sitzung mündlich durch Stv. Achtermeyer -Grüne- eingebracht und seitenweise mehrheitlich (Liste B) und einstimmig bei Enthaltungen (Liste C) beschlossen.

Anlage 1 Haushaltssatzung

Anlage 2 Gesamtveränderungsliste nach Rat

Seite 11 von 188 Haushaltssatzung der Bundesstadt Bonn für die Haushaltsjahre 2021/2022

Aufgrund der §§ 78ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen in der Fassung der Be- kanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom

  1. April 2020 (GV. NRW. S. 218b), hat der Rat der Bundesstadt Bonn mit Beschluss vom 24.06.2021

folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnisplan und Finanzplan

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 20 21 und 20 22, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Bundesstadt Bonn voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie einge- h

_Gekürzt (377345 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:94635?offset=20000_

PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:94635/pdf

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