Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-06-24 · Rat
enden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendi gen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit einem 2021 2022 Gesamtbetrag der Erträge auf 1.479.730.573,64 EUR 1.487.381.805,04 EUR Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.490.200.572,13 EUR 1.536.083.594,34 EUR abzüglich globaler Minderaufwand von 14.500.000,00 EUR 14.800.000,00 EUR somit auf 1.475.700.572,13 EUR 1.521.283.594,34 EUR
im Finanzplan mit einem 2021 2022 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufen- der Verwaltungstätigkeit auf 1.437.165.508,71 EUR 1.444.459.155,59 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufen- der Verwaltungstätigkeit auf 1.409.033.947,21 EUR 1.422.916.012,12 EUR Nachrichtlich: Globaler Minderaufwand von 14.500.000,00 EUR 14.800.000,00 EUR im Ergebnisplan Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 72.705.662,35 EUR 78.536.941,14 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 333.239.950,76 EUR 444.662.580,01 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 382.917.149,76 EUR 491.532.742,01 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 173.006.009,13 EUR 183.924.797,91 EUR festgesetzt. Seite 12 von 188 Der vorgenannte globale Minderaufwand im Ergebnisplan gemäß § 75 Absatz 2 Satz 4 GO NRW wird in den folgenden Teilplänen abgebildet: 1.01.16 Personalmanagement 1.02.19 Brandschutz 1.03.01 Grundschulen 1.05.01 Grundsicherungsl. SGB II 1.05.02 Leistungen nach SGB XII 1.05.11 Schwerbehindertenrecht 1.06.02 Tageseinrichtungen f. Kinder 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderungen junger Menschen u. Familien 1.12.01 Gemeindestraßen 1.16.05 Allg. Zuweisungen/Umlagen/Abgaben
§ 2 Kreditermächtigungen für Investitionen
2021 2022 Der Gesamtbetrag der Kredite (ohne Um- schuldung), deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 262.917.149,76 EUR 371.532.742,01 EUR davon Konzernfinanzierung 68.253.000,00 EUR 103.715.000,00 EUR festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen 2021 2022 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen, der zur Leistung von Investi- tionsauszahlungen in künftigen Jahren erfor- derlich ist, wird auf 40.419.000,00 EUR 25.179.500,00 EUR festgesetzt.
§ 4 Ausgleichsrücklage und Allgemeine Rücklage 2021 2022 Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergeb- nisses im Ergebnisplan wird auf 0 EUR 33.901.789,30 EUR Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergeb- nisses im Ergebnisplan wird auf 0 EUR 0 EUR festgesetzt.
Seite 13 von 188 § 5 Kredite zur Liquiditätssicherung 2021 2022 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquidi- tätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
1.400.000.000,00 EUR
1.400.000.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden am 12.05.2016 mit separater Satzung festgesetzt. Sie belaufen sich für die: 2021 2022
1.1 für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
340 v.H.
340 v.H. 1.2 für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 680 v.H. 680 v.H.
§ 7 Haushaltssicherungskonzept
Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 202 1 wiederhergestellt. Dass mit der Haushaltssatzung für die Jahre 2015/2016 erstmals aufgestellte Haushaltssicherungskon- zept wird mit den in der 3. Fortschreibung enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen fortgeschrieben, die bei der Ausführung des Haushaltsplans 20 21/2022 umzusetzen sind. Diese Aufstellung ist als Anlage beigefügt.
§ 8 Regelungen zur Bewirtschaftung
werden, sind vorab dem Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe sowie dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Dies betrifft auch die Umsetzung von bereits früher beschlossenen Planungen.
Nach Zustimmung durch die Gremien sind die Planungen mit einer Kostenschätzung gem. der Leis- tungsphase 1 u. 2 HOAI zu erstellen.
Nach Ermittlung der Kosten gem. Leistungsphase 1 u. 2 sind diese er neut den genannten Gremien vorzulegen, damit sie in Kenntnis der Gesamtkosten des Projektes entscheiden können, ob das Pro- Seite 14 von 188 jekt realisiert und in den Haushalt bzw. die dazugehörige mittelfristige Finanzplanung aufgenommen wird.
Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe gesperrt.
gestellt ist, dass die Vorfinanzierung nicht über 12 Monate hinausgeht.
Maßnahmen, für die Zuweisungen bewilligt werden, dürfen erst begonnen werden, wenn ein Bewilli- gungsbescheid vorliegt. Werden mögliche Zuweisungen nicht oder nicht in der geplanten Höhe be- willigt, dürfen die Maßnahmen nur nach besonderem Beschluss des Rates begonnen werden. Dabei ist eine Deckung für den fehlenden Zuschuss zu beschließen.
rung von Maßnahmen, die nicht im Einzelnen erläutert sind, ist die Genehmig ung der Kämmerin er- forderlich.
te Ermächtigungen für Aufwendungen erhöhen bzw. vermindern. Dies gilt entsprechend für Mehrein- zahlungen und Mehrauszahlungen für Investitionen. Über den Haushaltsansatz hinausgehende, durch Vermerk zweckgebundene Erträge/Einzahlungen, können grundsätzlich nach der Genehmi gung für Mehraufwendungen/ -auszahlungen ver wendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.
einbarungen und Zweckbindungen zu verwenden. Umschichtungen innerhalb eines Budgets, die zu einer Veränderung der vereinbarten Wirkungsvorgaben, Zi elvereinbarungen und Zweckbindungen führen, sind nur im Benehmen mit den zuständigen Fachausschüssen zulässig. Soweit der Haushalt keine eindeutigen Wirkungsvorgaben, Zielvereinbarungen und Zweckbindungen enthält, sind die Mit- tel gemäß den Produktbeschreibungen zu verwenden.
Der/Die Verantwortliche für die jeweilige Budgetebene stellt sicher, dass das Budget seiner/ihrer Budgetebene im Falle eines Zuschussbudgets nicht überschritten und im Falle eines Überschuss- budgets nicht unterschrit ten wird. Die Budgetverantwortlichen sind für einen effek tiven und wirt- schaftlichen Einsatz der ihnen anvertrauten Ressourcen zuständig. Im Haus haltsplan wird zu jeder Produktgruppe der/die Budgetverantwortliche genannt.
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Über- und außerplanmäßige Ausgabeermächtigungen, die nicht aus dem Budget des jeweiligen De- zernates gedeckt werden können, bedürfen der Genehmigung durch den Rat.
§ 9 Stellenplan Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke „künftig umzuwandeln“ (k.u.) und „künftig wegfallend“ (k.w.) werden unverzüglich an dieser Stelle wirksam. Die/Der Stelleninhaberin/Stelleninhaber wird zeitnah auf eine andere Stelle umgesetzt.
Es gilt ein Einstellungsstopp ab Besoldungsgruppe A 9 (Laufbahngruppe II, 1. Einstiegsamt) und Entgeltgruppe E 9b bzw. S 9 für befristete und unbefristete Stellen. Hiervon ausgenommen sind die Bereiche: Ausländeramt die Stellen der Beamten der Wachabteilungen auf den Feuer- und Rettungswachen sowie der Leitstellen-Dienstgruppen bei Feuerwehr und Rettungsdienst Kindergärten und Offene Ganztagsschulen (OGS) Wirtschaftliche Hilfen des Amtes für Soziales und Wohnen Jobcenter die Fachdienste für Familien - und Erziehungsdienste des Amtes für Kinder, Jugend und Fa- milie kostenrechnende Einrichtungen Bereiche, die durch Drittmittel finanziert werden bzw. Einnahmen erwirtschaften. Die Einstellung und Ausbildung von Nachwuchskräften und deren Übernahme sind vom Einstel- lungsstopp nicht betroffen.
Für alle freiwerdenden Stellen ab Besoldungsgruppe A 9 (Laufbahngruppe I I, 1. Einstiegsamt) und Entgeltgruppe E 9b bzw. S 9 gilt –mit Ausnahme der oben genannten Bereiche - eine Wiederbeset- zungssperre von 12 Monaten. Darüber hinaus sind Ausnahmen nur mit Zustimmung de r Oberbürgermeisterin ab Besoldungsgrup- pe A13 Laufbahngruppe II, 2. Einstiegsamt bzw. Entgeltgruppe E13, für alle übrigen Fälle mit Zu- stimmung des Personaldezernenten möglich.
Der Stellenplan für 20 21/2022 wird in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 24.06.2021 festge- stellt.
Seite 16 von 188 Rat Sitzung am 24.06.2021 TOP 5.2 Gesamtveränderungsliste zum Doppelhaushalt 2021/2022 Seite 17 von 188 Veränderungsliste Doppelhaushalt 2021 - 2022 Version alt: 998 vom 30.06.2021 Version neu: 6 Ergebnisplan Profit-Center 101000102 Int. Profil und Zielgruppenservice Kontengruppe K11-130 Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023 Ansatz 2024 Ansatz 2025 Alt 91.556,76 89.947,24 90.158,22 90.078,38 90.078,38 +/- 0,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Neu 91.556,76 124.947,24 125.158,22 125.078,38 125.078,38 Begründung: Empfehlung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit vom 01.06.2021: Zur Unterstützung von Fachnetzwerken zur Stärkung des internat. Standorts und zur Förderung von Nachhaltigkeits- themen werden ab dem Jahr 2022 zusätzl. 35.000 EUR bereitgestellt (vgl. DS-Nr. 201928-53 AA) Ergebnisplan Profit-Center 101000102 Int. Profil und Zielgruppenservice Kontengruppe K11-150 Transferaufwendungen Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023 Ansatz 2024 Ansatz 2025 Alt 300.100,00 300.100,00 300.100,00 300.100,00 300.100,00 +/- 260.000,00- 195.000,00- 0,00 0,00 0,00 Neu 40.100,00 105.100,00 300.100,00 300.100,00 300.100,00 Begründung: Nachmeldung der Verwaltung: Reduzierung der Ansätze in 2021 und 2022, weil das Mietobjekt (IPC) später bezugsfertig wird. Seite 18 von 188 Veränderungsliste Doppelhaushalt 2021 - 2022 Version alt: 998 vom 30.06.2021 Version neu: 6 Ergebnisplan Profit-Center 102000103 Verwaltungsführung Kontengruppe K11-020 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023 Ansatz 2024 Ansatz 2025 Alt 4.842,67 4.609,06 6.908,69 6.909,03 6.893,80 +/- 0,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 Neu 4.842,67 304.609,06 306.908,69 306.909,03 306.893,80 Begründung: Nachmeldung der Verwaltung zur Sitzung des Rates am 24.06.2021: 2022-2025 300.000 EUR Refinanzierung der Personalaufwendungen Programmsteuerung durch Landes- oder Bundesmittel. Ergebnisplan Profit-Center 102000103 Verwaltungsführung Kontengruppe K11-110 Personalaufwendungen Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023 Ansatz 2024 Ansatz 2025 Alt 4.174.942,04 4.216.691,43 4.260.859,49 4.303.448,13 4.346.409,55 +/- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Neu 4.174.942,04 4.216.691,43 4.260.859,49 4.303.448,13 4.346.409,55 Begründung: Empfehlung des Hauptausschusses: Ausweitung der Arbeit der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung in den Bereichen Kommunikation mit der Stadtgesellschaft, Beratung und Zusammenarbeit mit Multiplikatoren. Hierfür ist in der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung eine weitere Stelle einzurichten, mit der Änderung, dass die Stelle(n) erst ab 01/22 besetzt werden: 2021: 0,00 EUR 2022: 124.000,00 EUR 2023: 125.240,00 EUR 2024: 126.500,00 EUR 2025: 127.760,00 EUR Die Veranschlagung der o.g. Stelle(n) erfolgte bei 111000116 K11-110. Seite 19 von 188 Veränderungsliste Doppelhaushalt 2021 - 2022 Version alt: 998 vom 30.06.2021 Version neu: 6 Ergebnisplan Profit-Center 102000103 Verwaltungsführung Kontengruppe K11-160 Sonstige ordentliche Aufwendungen Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023 Ansatz 2024 Ansatz 2025 Alt 78.740,18 96.122,87 95.334,33 90.558,28 90.558,28 +/- 10.000,00 10.000,00 0,00 0,00 0,00 Neu 88.740,18 106.122,87 95.334,33 90.558,28 90.558,28 Begründung: Anregung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 09.06.2021: Für die Jahre 2021 und 2022 werden jeweils 10.000 EUR für die Übernahme einer Partnerschaft für Rettungsschiffe im Mittelmeer eingestellt. Die Mittel werden zunächst gesperrt, bis über die konkrete Umsetzung durch die politischen Gremien entschieden wurde (DS 201928-73 AA). Empfehlung des Hauptausschusses für den Rat am 24.06.2021: Anstatt eine Patenschaft für ein Boot von Sea-Eye für 10.000 Euro pro Jahr zu übernehmen (siehe DS 201928-73 AA), wird das Geld im Bonner Stadtgebiet für die konkrete Flüchtlingshilfe bzw. -unterstützung zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden zu Gunsten des Finanzausschusses gesperrt. Beschluss des Rates vom 24.06.2021: Für humanitäre Flüchtlingshilfe mit Bonner Bezug werden in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 jeweils 10.000 EUR bereitgestellt. Die Mittelverwendung steht unter Freigabevorbehalt des FinA Seite 20 von 188 Veränderungsliste Doppelhaushalt 2021 - 2022 Version alt: 998 vom 30.06.2021 Version neu: 6 Ergebnisplan Profit-Center 103001501 Wirtschaftsförderung Kontengruppe K11-110 Personalaufwendungen Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023 Ansatz 2024 Ansatz 2025 Alt 1.278.453,56 1.291.238,10 1.304.150,45 1.317.191,93 1.330.363,87 +/- 13.447,20- 14.181,67- 14.923,49- 15.672,72- 16.429,45- Neu 1.265.006,36 1.277.056,43 1.289.226,96 1.301.519,21 1.313.934,42 Begründung: Nachmeldung der Verwaltung: Deckung der Mittel für die Personalsubstitution des Region Köln/Bonn e.V. (DS-Nr. 1811740). Die Mittel werden zu 103001501/K11-150 verlagert. 2021: -13.447,20 2022: -14.181,67 2023: -14.923,72 2024: -15.672,72 2025: -16.429,45 Ergebnisplan Profit-Center 103001501 Wirtschaftsförderung Kontengruppe K11-130 Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023 Ansatz 2024 Ansatz 2025 Alt 321.776,15 362.980,78 315.232,87 273.918,35 272.610,60 +/- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Neu 321.776,15 362.980,78 315.232,87 273.918,35 272.610,60 Begründung: Nachmeldung der Verwaltung: Verlagerung der im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes Bad Godesberg für das Handlungsfeld "Kultur, Freizeit, Tourismus und Sport" vorgesehenen Mittel von Amt 41 (s. 141000400/K11-130) Nachmeldung der Verwaltung zur Sitzung des Rates am 24.06.2021: Verlagerung der Mittel (40.000 EUR in 2022) aufgrund der Zuständigkeit zu Amt 61(1.61.00.09.02.06/529110) Seite 21 von 188 Veränderungsliste Doppelhaushalt 2021 - 2022 Version alt: 998 vom 30.06.2021 Version neu: 6 Ergebnisplan Profit-Center 103001501 Wirtschaftsförderung Kontengruppe K11-150 Transferaufwendungen Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023 Ansatz 2024 Ansatz 2025 Alt 399.380,00 395.880,00 260.880,00 289.380,00 289.380,00 +/- 578.447,20 14.181,67 14.923,72 15.672,72 16.429,45 Neu 977.827,20 410.061,67 275.803,72 305.052,72 305.809,45 Begründung: Nachmeldung der Verwaltung: Erhöhung der Mittel i.H.v. 13.447,20 EUR für die Personalsubstitution des Region Köln/ Bonn e.V. (DS-Nr. 1811740) durch Verlagerung von 103001501/K11-110 Empfehlung des Ausschusses f. Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit vom 01.06.2021: Zusätzl. Bereitstellung von 300.000 EUR f. mittelständische Bonner Unternehmen (coronabedingt) gem. DS-Nr.: 211002 Zusätzl. Bereitstellung von 15.000
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