Maschinenlesbare Quelle: application/json (gleicher Pfad ohne HTML-Accept-Header).
20 Dokument(e) mit gespeichertem Text für Begriff. Inhalte sind amtliche Werke der Stadt Bonn (§ 5 UrhG); die Originalquelle ist jeweils verlinkt.
—— Beschlussauszug Sondersitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit vom 09.11.2021 9.1 Jahreswirtschaftsbericht 2021 zur Kenntnis genommen 211649 Beschluss: Seite 1 von 138 Bundesstadt Bonn - Jahreswirtschaftsbericht 2021 - Seite 1 Unterlage für die Sondersitzung am 09. November 2021, Stadt Bonn Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Unterlage für die Sondersitzung am 09. November 2021 Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Jahreswirtschaftsbericht 2021 Seite 2 von 138 Bundesstadt Bonn - Jahreswirtschaftsbericht 2021 - Seite 2 Unterlage für die Sondersitzung am 09. Novemb
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 26.04.2022 6.2.2 Einhaltung von Tempo 30 "An der Haeschmaar" zur Kenntnis genommen 212115-02 ST Die Stellungnahme der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut: Gemäß § 48 Abs. 2 OBG und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften darf die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde nur an sogenannten Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Der Begriff „Gefahrenstelle“ ist rechtlich definiert. Gefahrenstellen sind demnach Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres kann insbesondere in Betracht kommen, 1. an oder in unmittelbarer Nähe von Orten
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 26.04.2022 6.2.1 Einhaltung von Tempo 30 "An der Haeschmaar" zur Kenntnis genommen 212115-01 ST Die Stellungnahme der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut: Gemäß § 48 Abs. 2 OBG und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften darf die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde nur an sogenannten Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Der Begriff „Gefahrenstelle“ ist rechtlich definiert. Gefahrenstellen sind demnach Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres kann insbesondere in Betracht kommen, 1. an oder in unmittelbarer Nähe von Orten
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 26.04.2022 2.2.1 Breitbandausbau im Stadtbezirk Hardtberg zur Kenntnis genommen 220438-01 ST Die Stellungnahme der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut: Zu 1: Zunächst ist es wichtig, die Ausgangslage und Begrifflichkeiten darzustellen, die es beim geförderten Breitbandausbau zu beachten gilt. Bonn gilt in der Versorgung bis 200 Mbit/s mittels Vectoring-Technologie durch das sehr gut ausgebaute Kupfernetz sowie durch das gut ausgebaute HFC - Netz, d.h. ein Hybrid-Fiber-Coax-Netz, welches sich als Verbund eines Glasfaser- und Koaxialkabelnetzes („TV-Netz“) darstellt, mit 98% und rund 80% als (sehr) gut versorgt. Das heißt an diesen
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 15.03.2022 6.3.2 Einhaltung von Tempo 30 "An der Haeschmaar" vertagt 212115-02 ST Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Stellungnahme der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut: Gemäß § 48 Abs. 2 OBG und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften darf die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde nur an sogenannten Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Der Begriff „Gefahrenstelle“ ist rechtlich definiert. Gefahrenstellen sind demnach Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres kann insbesondere in Betracht kommen, 1. an oder in unmittelbar
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 15.03.2022 6.3.1 Einhaltung von Tempo 30 "An der Haeschmaar" vertagt 212115-01 ST Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Stellungnahme der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut: Gemäß § 48 Abs. 2 OBG und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften darf die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde nur an sogenannten Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Der Begriff „Gefahrenstelle“ ist rechtlich definiert. Gefahrenstellen sind demnach Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres kann insbesondere in Betracht kommen, 1. an oder in unmittelbar
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 15.03.2022 2.2.1 Breitbandausbau im Stadtbezirk Hardtberg vertagt 220438-01 ST Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Stellungnahme der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut: Zu 1: Zunächst ist es wichtig, die Ausgangslage und Begrifflichkeiten darzustellen, die es beim geförderten Breitbandausbau zu beachten gilt. Bonn gilt in der Versorgung bis 200 Mbit/s mittels Vectoring-Technologie durch das sehr gut ausgebaute Kupfernetz sowie durch das gut ausgebaute HFC - Netz, d.h. ein Hybrid-Fiber-Coax-Netz, welches sich als Verbund eines Glasfaser- und Koaxialkabelnetzes („TV-Netz“) darstellt, mit 98% und rund 80% als (sehr) gut versorgt. D
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 01.02.2022 6.4.2 Einhaltung von Tempo 30 "An der Haeschmaar" vertagt - mit Maßgabe 212115-02 ST Abstimmungsergebnis: einstimmig Die vertagte ergänzende Stellungnahme der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut: Gemäß § 48 Abs. 2 OBG und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften darf die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde nur an sogenannten Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Der Begriff „Gefahrenstelle“ ist rechtlich definiert. Gefahrenstellen sind dem- nach Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres kann insbesondere in Betrac
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 01.02.2022 6.4.1 Einhaltung von Tempo 30 "An der Haeschmaar" vertagt - mit Maßgabe 212115-01 ST Abstimmungsergebnis: einstimmig Die vertagte Stellungnahme der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut: Gemäß § 48 Abs. 2 OBG und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften darf die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde nur an sogenannten Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Der Begriff „Gefahrenstelle“ ist rechtlich definiert. Gefahrenstellen sind dem- nach Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres kann insbesondere in Betracht kommen,
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022 5.8 Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62-72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, Kennedyallee ungeändert beschlossen 211954 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU, BBB, FDP, AfD und Stv. Fahrenholtz -parteilos- bei Enth. Linke und Stv. Erdmann -Die Partei- Beschluss: I Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) an der Bauleitplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.08.2021 6.15 Prüfauftrag linksrheinische rheinnahe Radrouten zwischen Bad Godesberg und Bonn abgelehnt 211009 Abstimmungsergebnis: Ziffer 2e): mit Mehrheit gegen CDU, BBB, FDP, AfD und Herrn Stv. Fahrenholtz -parteilos- abgelehnt Rest: mit Mehrheit gegen CDU, BBB, FDP, AfD, Rheingrün und Herrn Stv. Fahrenholtz -parteilos- abgelehnt Der abgelehnte Antrag hatte folgenden Inhalt: Die Verwaltung prüft unter weitestgehendem Verzicht auf Baumrodungen 1. Zur Attraktivierung des Umstiegs vom Auto auf das Fahrrad für innerstädtische Berufspendler die Vernetzung wichtiger Bürogebiete zwischen Bad Godesberg und Bonn, als da wären: Kennedyallee zwischen Godesb
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 23.11.2021 9.2 Sachstand zur geplanten Stellplatzsatzung zur Kenntnis genommen 212059 Beschluss: Seite 1 von 48 In Kooperation mit büro thiemann-linden stadt & mobilität Dr.-Ing. Volker Blees Mail: volker.blees@stellwerk-mobilitaet.de Telefon: 0176 238 495 28 Dr.-Ing. André Bruns Mail: andre.bruns@stellwerk-mobilitaet.de Telefon: 0175 956 13 05 Dr. Matthias Kowald Mail: matthias.kowald@stellwerk-mobilitaet.de Telefon: 01573 061 53 67 Blees Bruns Kowald GbRSTELLWERK Entwurf Neue Stellplatzsatzung Bonn Bericht zur verkehrsplanerischen Beratung Bericht für Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt Stadthaus, Berliner Platz 2, 531
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 18.08.2021 6.9 S13-Haltestelle in Beuel-Vilich geändert beschlossen 210495 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten ein Konzept für das Umfeld der zukünftigen S13-Haltestelle vorzulegen, damit die Umsetzung bis zu einer möglichen Einweihung der neuen Haltestelle in 2024/25 vollzogen werden kann. --- Der geänderte Beschluss geht zurück auf einen Änderungsantrag des Stv. Beu (Grüne), demzufolge nur Satz 1 des zugrundeliegenden Antrags beschlossen werden soll. Der Änderungsantrag wird mit Mehrheit bei Enthaltung von FDP, BBB und Herrn Kunze (CDU) angenommen. Der zuvor gestellte Änderungsantrag
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 02.06.2021 6.10 Prüfauftrag linksrheinische rheinnahe Radrouten zwischen Bad Godesberg und Bonn abgelehnt 211009 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU und FDP bei Enthaltung VOLT und BBB Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt. Er hatte folgenden Wortlaut: Die Verwaltung prüft unter weitestgehendem Verzicht auf Baumrodungen 1. Zur Attraktivierung des Umstiegs vom Auto auf das Fahrrad für innerstädtische Berufspendler die Vernetzung wichtiger Bürogebiete zwischen Bad Godesberg und Bonn, als da wären: Kennedyallee zwischen Godesberger Allee und Mittelstraße, Ludwig-Ehrhard-Allee, Heinemannstraße, Robert-Schumann-Platz sowi
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie vom 08.06.2021 9.1 Überörtliche Prüfung der Stadt Bonn 2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) – Ergänzung fehlender Stellungnahmen zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz 210428 Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt die ergänzende Stellungnahme zum Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) über die Überörtliche Prüfung der Stadt Bonn 2019 zur Kenntnis. AM Lamodke (Grüne) gab die nachfolgenden Fragen zu Protokoll. Außerdem beteiligte sich AM Dauben mit einem Wortbeitrag. Die Verwaltung beantwortet die gestellten Fragen wie folgt: F1: Nach welcher Definition sind 20,7 % Kinderarmut ein
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 24.11.2021 5.2 Städtebauliches Konzept und Qualitätsstandards der Innenentwicklung vertagt 211659 Abstimmungsergebnis: Einstimmig vertagt Der vertagte Beschlussvorschlag hat folgenden Wortlaut: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. ein städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung einer maßvollen und qualitativ hochwertigen Innenentwicklung gemäß § 176a BauGB zu erarbeiten und 2. darin Qualitätsstandards für den Begriff der „doppelten oder mehrfachen Innenentwicklung“ zu definieren. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 07.10.2021 6.1 Städtebauliches Konzept und Qualitätsstandards der Innenentwicklung vertagt 211659 Die Vorlage wurde bei Anerkennung der Tagesordnung einstimmig vertagt. Beschluss: Die vertagte Vorlage hatte nachfolgenden Wortlaut: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. ein städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung einer maßvollen und qualitativ hochwertigen Innenentwicklung gemäß § 176a BauGB zu erarbeiten und 2. darin Qualitätsstandards für den Begriff der „doppelten oder mehrfachen Innenentwicklung“ zu definieren. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021 8.7 8. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen 211802 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ergebnis der Anhörung: 1. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt die Empfehlung des Verwaltungsrates der bonnorange AöR aus seiner Sitzung am 29.09.2021 (Anlage) hinsichtlich der 8. Satzung zur Änderung der bonnorange AöR über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn zur Kenntnis. 2. Der Verwaltungsrat wird angewiesen, die 8. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange AöR über die Straßenreinigung in der Bundessta
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021 8.6 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023 geändert beschlossen 211792 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ergebnis der Anhörung: Die Verwaltung schlägt nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens nach § 12 RettG NRW folgende Änderungen im Beschlussvorschlag gegenüber der ursprünglichen Vorlage DS 211792 vor: 1. Dem dieser ergänzenden Stellungnahme beigefügten Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplans einschließlich der in gelb gekennzeichneten Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung (Anlage 1) wird zugestimmt. Er tritt am 01.01.2023 in Kraft und bildet für die nächsten fünf
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 02.11.2021 6.4 Bürgerantrag: Tempo 30-Zone zwischen der Ampelkreuzung Graf-Stauffenberg- Straße/Lotharstraße und der Ampelkreuzung Robert-Koch-Straße/Im Wingert geändert beschlossen 210548 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU, AfD und Stv. Fahrenholtz bei Enthaltung FDP Beschluss: Zwischen der Ampelkreuzung Graf-Stauffenberg-Str./ Lotharstraße und der Ampelkreuzung Robert-Koch-Straße/ Im Wingert wird Tempo 30-Zone angeordnet. - - - Die Streichung des Begriffes „Zone“ beantragt Stv. Beu –GRÜNE-. Zwei Vertagungsanträge des Bzv. Cassel –AfD- werden abgelehnt mit Mehrheit gegen CDU, FDP, AfD und Stv. Fahrenholtz. Seite 1 von 1